Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
von Anwohnern der Tiessauer Straße vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bauliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h sind aus rechtlicher Sicht umsetzbar, wenn es belastbare Daten über die Intensität der Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit gibt und die Höhe der Verstöße bauliche Maßnahmen rechtfertigen würden. Zur Ermittlung dieser Daten ist eine entsprechende Verkehrsmessung durchzuführen. Auch für die Umsetzung des zweiten Antragsteiles, der Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 t, ist die Durchführung einer Verkehrsmessung Voraussetzung. Die beantragten Maßnahmen sind nur auf der Grundlage fundierter Erhebungsdaten, welche die Notwendigkeit der angedachten Maßnahmen eindeutig begründen, genehmigungsfähig.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung