Betreff
Antrag auf Ausweisung von Parkplätzen für Busse; Antrag Rf Laudel-Voigt
Vorlage
30/0016/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag von Rf Laudel-Voigt auf Ausweisung von Parkplätzen für Busse vor, der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Kenntnis der Verwaltung parkt der angesprochene Bus auf dem Dr. Helmut-Meyer-Weg ca. 50 m vor der Einmündung des Kaarßer Weges in Fahrtrichtung Verdo / Waldfrieden. Dieser Bereich befindet sich im Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf-Teilneufassung und Erweiterung“, mit der Festsetzung SO Hotel / Wohnen und Grünfläche im nördlichen Bereich der Straße und Ausweisung „Parkplatz“ im Bereich südlich der Straße. Aus rechtlicher Sicht darf der Bus an dem jetzigen Standort parken. Die Merkmale des

§ 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung treffen für den Bereich des Dr. Helmut-Meyer-Weges nicht zu.

Die Unterbindung des Parkens an diesem Standort ist nur durch die Einrichtung eines Parkverbotes, sinnvollerweise in beiden Fahrtrichtungen, möglich. 

Anders verhält es sich beim Parken in den Nebenstraßen Königsberger Straße, Dömitzer Straße etc. hier greifen sehr wohl die Merkmale des § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, deshalb ist hier ein regelmäßiges Parken nicht erlaubt. Der Parkplatz am Verdo kommt für eine Ausweisung als Parkplatz für das regelmäßige Parken von Bussen nicht in Frage, da er die Merkmale des § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung erfüllt, weil er sich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet.

Ein generelles Unterbinden des Parkens von Bussen im Stadtbereich ist durch die Einrichtung von flächendeckenden Parkverbotsbereichen möglich außer in den Bereichen, wo die Merkmale des § 12 Abs.3 der Straßenverkehrsordnung greifen.

 


Beschlussvorschlag:

Für die (Schul-)Busse, die im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr abgestellt werden, wird im Einvernehmen mit den betroffenen Anwohnern und den Busfahrern ein Parkplatz gesucht und zugewiesen, der den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Grundsätzlich sollen die Parkplätze am Verdo sowie die Parkplätze Bleichwiesen genutzt werden.