Sachverhalt:
Die Antragsteller
haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Prabstorf
beantragt, um eine private Reitanlage errichten zu können.
Die Reitanlage mit
Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll südlich der
Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf
errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1 der Antragsteller und
im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht.
Die Anlage wird als
Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.
Der
Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche
für die Landwirtschaft dar. Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die
Realisierung des Vorhabens nicht zulässig.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.