Sachverhalt:
Rh Herzog hat mit E-Mail vom 05.01.2021 im Namen der Fraktion Sozial
Ökologische Liste SOLI des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) die Aufnahme des
nachfolgend genannten Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) am 21.01.2021 beantragt:
Weiteres
Vorgehen in Bezug auf Sanierung der alten Mülldeponie „ESSO-Wiese“.
Besagter Antrag,
der auch diverse Nachfragen zu der in Rede stehenden Angelegenheit beinhaltet,
liegt als Anlage I bei.
Anmerkungen der Verwaltung:
Zu 1.):
Das
Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft (NLW) -heute der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN)- ist mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 25.06.1987 federführend mit der Abwicklung des
„Altlastenprogramms des Landes Niedersachsen – Altablagerungen“ beauftragt
worden.
Das Erfassungsergebnis des
Landkreises Lüchow-Dannenberg mit Stand vom 01.10.1988 liegt als Anlage II bei.
Mit Schreiben vom
17.01.1994 hat die Fa. GENOVA GMBH die Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) darüber
in Kenntnis gesetzt, dass sie vom Landkreis Lüchow-Dannenberg mit der
Durchführung von gezielten Nachermittlungen beauftragt worden ist. Im Rahmen
dieser wurde alle Altablagerungsstandorte resp. ehemalige Mülldeponien/-plätze)
im Landkreis erfasst.
Hierfür war es
unter anderem auch erforderlich, für jeden Standort Zeitzeugen zu befragen, die
nähere Angaben über den Betrieb, den Standort, eingebrachte Abfallarten,
eventuell noch nicht erfasste Altablagerungen sowie über sonstige Beobachtungen
machen können.
Das Ergebnis dieser Nachermittlungen, die auch eine Befragung einer Zeitzeugin
beinhaltet, liegt als Anlage III bei.
Mit Schreiben vom
03.06.1998 wurde die planum® Planungsgesellschaft für Umwelttechnik mbH
Salzwedel vom Bauamt der Stadtverwaltung Dannenberg beauftragt, ein
Standortgutachten für das Grundstück „Franzosengrund“ in Dannenberg (Elbe),
Gartower Straße, zu erstellen.
Auf besagtem
Standort wurden von der planum® GmbH im Rahmen der technischen Erkundung im
Auftrag der Stadt Dannenberg (Elbe) geologische, chemische und geotechnische
Untersuchungen durchgeführt (Bericht vom 19.11.1997; IV), vgl. dazu die Ausführungen unter Ziffer 3.).
Die Zusammenfassung
des Berichtes liegt als Anlage IV bei.
Im Jahr 2008 hat
ein Investor mit Zustimmung der Stadt, der Samtgemeinde Elbtalaue und der
damaligen Grundstückseigentümerin eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben.
Die Zusammenfassung der besagten Untersuchung liegt als Anlage V bei.
Am 16.07.2020 wurde
die BAUGRUNDLABOR LÜNEBURG GmbH von der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragt, eine
Baugrunduntersuchung durchzuführen. Das Gutachten wurde allen Mitgliedern des
Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) per E-Mail am 08.12.2020 übersandt.
Dieses bezieht sich vornehmlich auf die Auffüllung als solche und deren
abfallrechtliche Einstufung (LAGA-RL M 20, Deponieverordnung).
Hinweise:
- Im
Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Elbtalaue stehen die oben
genannten Gutachten (Anlagen IV und V) in vollem Umfang zur Verfügung.
- Eine
Bodenuntersuchung ist von einer Baugrunduntersuchung zu differenzieren.
Bei letzterer wird lediglich die Tragfähigkeit des Baugrundes hinsichtlich
einer Möglichkeit zur Errichtung eines Baukörpers geprüft.
Zu 2.):
Es wird versucht,
die angefragten Protokolle der politischen Gremien am Sitzungstermin zur
Verfügung zu stellen.
Zu 3.):
Zu Beginn des
Jahres hat in dieser Angelegenheit bereits ein Informationsaustausch mit dem Fachdienst
66 – Umwelt und Straßen des Landkreises Lüchow-Dannenberg stattgefunden. Die
Stellungnahme liegt als Anlage VI bei.
Darüber hinaus
liegt eine Altlastenauskunft des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit Datum vom
16.12.2020 als Anlage VII bei.
Zu 4.):
Die Pflichten zur Gefahrenabwehr im Bodenrecht (BBodSchG,
BBodSchV) obliegen vornehmlich dem Grundstückseigentümer und dem Inhaber der
tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück.
Der Verursacher einer Altlast, dessen Rechtsnachfolger und der Grundstückseigentümer
sind zur Sanierung der Altlast verpflichtet, soweit dieses zur Beseitigung
einer bestehenden Gefahr, von erheblichen Nachteilen oder erheblichen
Belästigungen erforderlich ist.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat dazu konkret wie folgt Stellung genommen:
„Im vorliegenden Fall
besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer
Altlast (Altablagerung). Die Initiative zur Untersuchung und zur Sanierung der
Altablagerung „ESSO-Wiese“ Dannenberg in den Jahren 1997 und 2020 ging von
Ihnen selbst aus, da das betreffende Areal umgenutzt bzw. bebaut werden
soll(te), d.h. die beauftragten Untersuchungen sind auf freiwilliger Basis
erfolgt. Die Freiwilligkeit von Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen wäre im
Übrigen unbedingte Voraussetzungen für eine etwaige Förderfähigkeit solcher
Maßnahmen durch das Land Niedersachsen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die
(zum Zeitpunkt des Förderbescheides) noch nicht durchgeführt bzw. in Auftrag
gegeben wurden.“
Zu 5.) &
6.):
Nach Rücksprache
mit ehemaligen Mitarbeitern der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), die beim Ausbau
des Knotenpunktes Marschtorstraße/Jeetzelallee seinerzeit mitgewirkt haben, gab
es keine Auffälligkeiten hinsichtlich von Müllablagerungen.
Im Bereich der
Trasse der Jeetzelallee musste in erheblichem Maße Bodenaustausch vorgenommen
werden, da man auf bindigem Boden gestoßen ist.
Genauere
Erkenntnisse soll eine multitemporale Luftbildauswertung liefern. Die Angebote
für eine solche werden gegenwärtig eingeholt.
Zu 7.):
Bei dem in Rede
stehenden Areal handelt es sich um die ehemalige sogenannte „Besenkuhle“.
Der dort vorhandene Bewuchs wurde (nach Rücksprache mit einem Zeitzeugen) vor
der Bebauung der Fläche vollständig entfernt.
Die Umsetzung erfolgte durch einen privaten Investor.
Zu 8.):
Laut Aussage von
Stadtdirektor Meyer handele es sich hierbei um ehemalige Gartengrundstücke, die
vorab von der Stadt Dannenberg (Elbe) angekauft worden seien. Zu diesem
Zeitpunkt sei nicht bekannt gewesen, dass Probleme mit Altlasten bestehen könnten.
Zu 9.)
Es bestehen keine
Versicherungen zugunsten der Kommune.
Hinweis:
Als Anlage VIII liegt eine
Flurkarte zur besseren Einordnung der genannten Orte bei.
Beabsichtigte Vorgehensweise seitens der
Verwaltung:
- Durchführung
von detaillierten Prüfungen nach der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg:
è Erweiterung des bisherigen
Untersuchungsrasters,
è Untersuchung des Grundwassers im Zustrom,
unterhalb des Deponiekörpers sowie im Abstrom durch Grundwasserentnahmestellen,
è Detaillierte Prüfungen des Schichtenaufbaus
durch Anlegung von Schürfungen,
- Auftragserteilung
für die multitemporale Luftbildauswertung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, Aufträge für die Durchführung von detaillierten Prüfungen nach der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu vergeben.