Sachverhalt:

Rh Herzog hat mit E-Mail vom 05.01.2021 im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLI des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) die Aufnahme des nachfolgend genannten Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) am 21.01.2021 beantragt:

 

Weiteres Vorgehen in Bezug auf Sanierung der alten Mülldeponie „ESSO-Wiese“.

 

Besagter Antrag, der auch diverse Nachfragen zu der in Rede stehenden Angelegenheit beinhaltet, liegt als Anlage I bei.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

 

Zu 1.):

Das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft (NLW) -heute der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)- ist mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 25.06.1987 federführend mit der Abwicklung des „Altlastenprogramms des Landes Niedersachsen – Altablagerungen“ beauftragt worden.
Das Erfassungsergebnis des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit Stand vom 01.10.1988 liegt als Anlage II bei.

 

Mit Schreiben vom 17.01.1994 hat die Fa. GENOVA GMBH die Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie vom Landkreis Lüchow-Dannenberg mit der Durchführung von gezielten Nachermittlungen beauftragt worden ist. Im Rahmen dieser wurde alle Altablagerungsstandorte resp. ehemalige Mülldeponien/-plätze) im Landkreis erfasst.

Hierfür war es unter anderem auch erforderlich, für jeden Standort Zeitzeugen zu befragen, die nähere Angaben über den Betrieb, den Standort, eingebrachte Abfallarten, eventuell noch nicht erfasste Altablagerungen sowie über sonstige Beobachtungen machen können.
Das Ergebnis dieser Nachermittlungen, die auch eine Befragung einer Zeitzeugin beinhaltet, liegt als Anlage III bei.

 

Mit Schreiben vom 03.06.1998 wurde die planum® Planungsgesellschaft für Umwelttechnik mbH Salzwedel vom Bauamt der Stadtverwaltung Dannenberg beauftragt, ein Standortgutachten für das Grundstück „Franzosengrund“ in Dannenberg (Elbe), Gartower Straße, zu erstellen.

Auf besagtem Standort wurden von der planum® GmbH im Rahmen der technischen Erkundung im Auftrag der Stadt Dannenberg (Elbe) geologische, chemische und geotechnische Untersuchungen durchgeführt (Bericht vom 19.11.1997; IV), vgl. dazu die Ausführungen unter Ziffer 3.).

Die Zusammenfassung des Berichtes liegt als Anlage IV bei.

 

Im Jahr 2008 hat ein Investor mit Zustimmung der Stadt, der Samtgemeinde Elbtalaue und der damaligen Grundstückseigentümerin eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben. Die Zusammenfassung der besagten Untersuchung liegt als Anlage V bei.

 

Am 16.07.2020 wurde die BAUGRUNDLABOR LÜNEBURG GmbH von der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragt, eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Das Gutachten wurde allen Mitgliedern des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) per E-Mail am 08.12.2020 übersandt.
Dieses bezieht sich vornehmlich auf die Auffüllung als solche und deren abfallrechtliche Einstufung (LAGA-RL M 20, Deponieverordnung).

 

Hinweise:

  • Im Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Elbtalaue stehen die oben genannten Gutachten (Anlagen IV und V) in vollem Umfang zur Verfügung.
  • Eine Bodenuntersuchung ist von einer Baugrunduntersuchung zu differenzieren. Bei letzterer wird lediglich die Tragfähigkeit des Baugrundes hinsichtlich einer Möglichkeit zur Errichtung eines Baukörpers geprüft.

 

Zu 2.):

Es wird versucht, die angefragten Protokolle der politischen Gremien am Sitzungstermin zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 3.):

Zu Beginn des Jahres hat in dieser Angelegenheit bereits ein Informationsaustausch mit dem Fachdienst 66 – Umwelt und Straßen des Landkreises Lüchow-Dannenberg stattgefunden. Die Stellungnahme liegt als Anlage VI bei.

Darüber hinaus liegt eine Altlastenauskunft des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit Datum vom 16.12.2020 als Anlage VII bei.

 

Zu 4.):

Die Pflichten zur Gefahrenabwehr im Bodenrecht (BBodSchG, BBodSchV) obliegen vornehmlich dem Grundstückseigentümer und dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück.
Der Verursacher einer Altlast, dessen Rechtsnachfolger und der Grundstückseigentümer sind zur Sanierung der Altlast verpflichtet, soweit dieses zur Beseitigung einer bestehenden Gefahr, von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat dazu konkret wie folgt Stellung genommen:

„Im vorliegenden Fall besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer Altlast (Altablagerung). Die Initiative zur Untersuchung und zur Sanierung der Altablagerung „ESSO-Wiese“ Dannenberg in den Jahren 1997 und 2020 ging von Ihnen selbst aus, da das betreffende Areal umgenutzt bzw. bebaut werden soll(te), d.h. die beauftragten Untersuchungen sind auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Freiwilligkeit von Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen wäre im Übrigen unbedingte Voraussetzungen für eine etwaige Förderfähigkeit solcher Maßnahmen durch das Land Niedersachsen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die (zum Zeitpunkt des Förderbescheides) noch nicht durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben wurden.“

 

Zu 5.) & 6.):

Nach Rücksprache mit ehemaligen Mitarbeitern der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), die beim Ausbau des Knotenpunktes Marschtorstraße/Jeetzelallee seinerzeit mitgewirkt haben, gab es keine Auffälligkeiten hinsichtlich von Müllablagerungen.

Im Bereich der Trasse der Jeetzelallee musste in erheblichem Maße Bodenaustausch vorgenommen werden, da man auf bindigem Boden gestoßen ist.

Genauere Erkenntnisse soll eine multitemporale Luftbildauswertung liefern. Die Angebote für eine solche werden gegenwärtig eingeholt.

 

Zu 7.):

Bei dem in Rede stehenden Areal handelt es sich um die ehemalige sogenannte „Besenkuhle“.
Der dort vorhandene Bewuchs wurde (nach Rücksprache mit einem Zeitzeugen) vor der Bebauung der Fläche vollständig entfernt.
Die Umsetzung erfolgte durch einen privaten Investor.

 

Zu 8.):

Laut Aussage von Stadtdirektor Meyer handele es sich hierbei um ehemalige Gartengrundstücke, die vorab von der Stadt Dannenberg (Elbe) angekauft worden seien. Zu diesem Zeitpunkt sei nicht bekannt gewesen, dass Probleme mit Altlasten bestehen könnten.

 

 

Zu 9.)

Es bestehen keine Versicherungen zugunsten der Kommune.

 

Hinweis:
Als Anlage VIII liegt eine Flurkarte zur besseren Einordnung der genannten Orte bei.

 

Beabsichtigte Vorgehensweise seitens der Verwaltung:

 

  • Durchführung von detaillierten Prüfungen nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg:

è Erweiterung des bisherigen Untersuchungsrasters,

è Untersuchung des Grundwassers im Zustrom, unterhalb des Deponiekörpers sowie im Abstrom durch Grundwasserentnahmestellen,

è Detaillierte Prüfungen des Schichtenaufbaus durch Anlegung von Schürfungen,

  • Auftragserteilung für die multitemporale Luftbildauswertung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Aufträge für die Durchführung von detaillierten Prüfungen nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu vergeben.