Sachverhalt:
Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion
Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung
des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses,
Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:
Prioritätenliste
zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern
Begründung:
Im
Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden
soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu
betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.
Anmerkungen der Verwaltung:
Diesbezüglich wird Bezug
auf die Ausführungen unter TOP 5 sowie den dazugehörigen Anlagen der
Niederschrift über die Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde
Elbtalaue vom 29.10.2020 (BSAE/X/14) genommen. Die einzelnen Maßnahmen ergeben
sich aus dem bereits beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan und der beschlossenen
mittelfristigen Finanzplanung.
Die im Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagenen Baumaßnahmen basieren
darauf, dass sich zunächst auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden solle,
die für die Aufstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue notwendig seien und auch auf längere Sicht Bestand haben
würden. Weiterhin sollte sich auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden, bei
den darum ginge, die festgelegten Schutzziele zu verbessern bzw. zu erreichen.
Diese Kriterien ergeben sich bereits aus dem Feuerwehrbedarfsplan.
Darüber hinaus wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.08.2018 die
IST- Situation aller Feuerwehrhäuser nach einheitlichen IST- Kriterien
überprüft. Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen
Maßnahmen und deren Reihenfolge resultiert aus dieser Überprüfung der IST-
Situation sowie den Maßgaben des Feuerwehrbedarfsplanes. Diesbezüglich wird
zudem auf Anlage 2 zu dieser Vorlage verwiesen.
Grundsätzlich liegt die
abschließende Entscheidung für die entsprechenden Investitionen beim
Samtgemeinderat. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung wurde im Rahmen der
Sitzung des Samtgemeinderates am 05.10.2020 beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung in der Sitzung.