Betreff
Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern; Antrag der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue
Vorlage
40/0006/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses, Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:

 

Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern

 

Begründung:

Im Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.

 

Anmerkungen der Verwaltung:
Diesbezüglich wird Bezug auf die Ausführungen unter TOP 5 sowie den dazugehörigen Anlagen der Niederschrift über die Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue vom 29.10.2020 (BSAE/X/14) genommen. Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus dem bereits beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan und der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagenen Baumaßnahmen basieren darauf, dass sich zunächst auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden solle, die für die Aufstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue notwendig seien und auch auf längere Sicht Bestand haben würden. Weiterhin sollte sich auf die Ortsfeuerwehren konzentriert werden, bei den darum ginge, die festgelegten Schutzziele zu verbessern bzw. zu erreichen. Diese Kriterien ergeben sich bereits aus dem Feuerwehrbedarfsplan.

 

Darüber hinaus wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.08.2018 die IST- Situation aller Feuerwehrhäuser nach einheitlichen IST- Kriterien überprüft. Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen Maßnahmen und deren Reihenfolge resultiert aus dieser Überprüfung der IST- Situation sowie den Maßgaben des Feuerwehrbedarfsplanes. Diesbezüglich wird zudem auf Anlage 2 zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Grundsätzlich liegt die abschließende Entscheidung für die entsprechenden Investitionen beim Samtgemeinderat. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung wurde im Rahmen der Sitzung des Samtgemeinderates am 05.10.2020 beschlossen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung in der Sitzung.