Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Kauf des Flurstückes 41/29, Flur 16 der Gemarkung Dannenberg vor. Hierbei
handelt es sich um das Grundstück des Spielplatzes im Bebauungsplangebiet
„Schützenmarsch“. Die Verhandlungsniederschrift über die Kaufbekundung liegt
der Vorlage als Anlage I bei. Weiterhin liegt der Vorlage als Anlage II ein
Lageplan, sowie ein Auszug aus dem B-Plan der derzeitigen Spielplatzfläche und
der als Ersatz für die derzeitige Spielplatzfläche anvisierten Fläche bei. Die
anvisierte Fläche ist im Bebauungsplan auch bereits als Spielplatz ausgewiesen,
ist aber noch nie als Spielplatz genutzt worden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus
planungsrechtlicher Sicht ist eine Umplanung der derzeitigen Spielplatzfläche
in eine Wohnbaufläche möglich. Allerdings sollte bei der Entscheidungsfindung
berücksichtigt werden, dass sich Spielplätze aus Sicherheitsgründen immer an
gut und möglichst von allen Seiten einsehbaren Bereichen befinden sollten. Dies
ist bei dem derzeit vorhandenen Spielplatz gegeben. Er ist von sieben bewohnten
Grundstücken einsehbar. Die als Ersatzfläche angedachte und planungsrechtlich
auch bereits als Spielplatzfläche ausgewiesene Fläche ist lediglich von drei
bewohnten Grundstücken einsehbar, wobei sich zum Teil auch noch Bewuchs
zwischen den bewohnten Grundstücken und der angedachten Fläche befindet. Des
Weiteren grenzt die Fläche im hinteren Bereich an den Bahnkörper und ist auch
von der Straße „Schützenmarsch“ sehr schlecht einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.