Betreff
Antrag auf Kauf eines Grundstückes im Bereich des Bebauungsplanes "Schützenmarsch"
Vorlage
30/0004/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Kauf des Flurstückes 41/29, Flur 16 der Gemarkung Dannenberg vor. Hierbei handelt es sich um das Grundstück des Spielplatzes im Bebauungsplangebiet „Schützenmarsch“. Die Verhandlungsniederschrift über die Kaufbekundung liegt der Vorlage als Anlage I bei. Weiterhin liegt der Vorlage als Anlage II ein Lageplan, sowie ein Auszug aus dem B-Plan der derzeitigen Spielplatzfläche und der als Ersatz für die derzeitige Spielplatzfläche anvisierten Fläche bei. Die anvisierte Fläche ist im Bebauungsplan auch bereits als Spielplatz ausgewiesen, ist aber noch nie als Spielplatz genutzt worden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine Umplanung der derzeitigen Spielplatzfläche in eine Wohnbaufläche möglich. Allerdings sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, dass sich Spielplätze aus Sicherheitsgründen immer an gut und möglichst von allen Seiten einsehbaren Bereichen befinden sollten. Dies ist bei dem derzeit vorhandenen Spielplatz gegeben. Er ist von sieben bewohnten Grundstücken einsehbar. Die als Ersatzfläche angedachte und planungsrechtlich auch bereits als Spielplatzfläche ausgewiesene Fläche ist lediglich von drei bewohnten Grundstücken einsehbar, wobei sich zum Teil auch noch Bewuchs zwischen den bewohnten Grundstücken und der angedachten Fläche befindet. Des Weiteren grenzt die Fläche im hinteren Bereich an den Bahnkörper und ist auch von der Straße „Schützenmarsch“ sehr schlecht einsehbar.  

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.