Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
12.10.2020 haben sich die Kaufinteressenten zu 1 und 2 an die Stadt Hitzacker
(Elbe) gewandt, um folgende Grundstücke zu erwerben:
- Gemarkung
Harlingen, Flur 6, Flurstück 58/1 mit einer Größe von 299 m²
- Gemarkung
Harlingen, Flur 6, Flurstück 58/2 mit einer Größe von 145 m².
Dem Interessenten
zu 1 gehören bereits die Grundstücke in der Gemarkung Harlingen, Flur 6,
Flurstücke 67/48 und 57/1. Das Grundstück 58/1 teilt die Grundstücke des
Interessenten 1.
Dem Interessenten
zu 2 gehören bereits die Grundstücke der Gemarkung Harlingen, Flur 6,
Flurstücke 57/3 und 67/49. Das
Grundstück 58/2 teilt die Grundstücke des Interessenten 2.
Mit den
vorliegenden Kaufangeboten beabsichtigen die Käufer nun, die jeweiligen
Grundstücke zu vereinen.
Als Kaufangebot
haben die Interessenten einen Betrag in Höhe von 7,00 Euro pro m² angegeben, da
aus deren Sicht, die Flächen aufgrund einer großen Hauptwasserleitung, die
unter den Verkaufsflächen verläuft, nicht bebaut werden darf und die Flächen
als Grünland/Gartenland zu bewerten sind.
Eine Prüfung des
Grundbuches hat ergeben, dass auf den Flächen tatsächlich ein Leitungsrecht für
den Wasserbeschaffungsverband Dannenberg-Hitzacker eingetragen ist. Nach
Auskunft des Wasserverbandes handelt es sich um eine alte Leitung, die nicht
mehr benutzt und auch nicht benötigt wird. Eine Löschung des Leitungsrechts
wäre möglich.
Bereits in seiner
Sitzung am 15.06.2020 hat sich der Verwaltungsausschuss mit dem Verkauf der
genannten Grundstücke befasst und beschossen, dass die Verwaltung
Verkaufsgespräche bzw. Verkaufsverhandlungen aufnehmen soll. Anhaltspunkt für
die Verhandlungen sollte der aktuelle Bodenrichtwert sein.
Die Grundstücke
werden in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt und einem Verkauf stehen keine
Hinderungsgründe entgegen. Da die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet ist,
Grundstücke nach Ihrem Wert zu veräußern, kann hier nur der Bodenrichtwert als
Maßstab für den Verkauf angenommen werden.
Dementsprechend
sind die Kaufinteressenten zu informieren und es ist zu klären, ob das
Kaufinteresse bei dem Kaufpreis weiterhin besteht.
Die Kosten für die
Kaufverträge sind von den Käufern zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
a) Das Grundstück in der Gemarkung Harlingen,
Flur 6, Flurstück 58/1, mit einer Größe von 299 m² wird an den Interessenten zu
1 zum Bodenrichtwert (derzeit 20,00 Euro bei einer Fläche von 1.000 m² -
Umrechnungskoeffizient 1,17 bei einer Fläche von 300 m²) verkauft. Mithin
beträgt der Kaufpreis 23,40 € (20€ x 1,17) x 299 m² = 6.996,60 Euro.
b) Das Grundstück in der Gemarkung Harlingen,
Flur 6, Flurstück 58/2, mit einer Größe von 145 m² wird an den Interessenten zu
2 zum Bodenrichtwert (derzeit 20,00 Euro bei einer Fläche von 1.000 m² -
Umrechnungskoeffizient 1,21 bei einer Fläche von 200 m²) verkauft. Mithin
beträgt der Kaufpreis 24,20 € (20€ x 1,21) x 145 m² = 3.509,00 Euro.
Die Kosten des
Vertrages sind vom jeweiligen Käufer zu tragen.