Sachverhalt:
Der Antragsteller
hat mit Antrag vom 30.11.2020 die Änderung des Bebauungsplanes „Geesterding“
beantragt. Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung
Hitzacker, Flur 12, Flurstück 89/36. Zur Genehmigung einer überdachten Terrasse
ist die Erhöhung der GRZ erforderlich (siehe Anlage I zur Vorlage). Die
Übernahme der Planungskosten wurde bereits erklärt.
Der Bebauungsplan
aus 1975 setzt im reinen Wohngebiet im Bereich des Grundstückes des
Antragstellers (südwestliche Baureihe) derzeit eine Grundflächenzahl (GRZ) von
0,25, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und max. 2 Vollgeschosse fest. Im
übrigen Geltungsbereich ist eine GRZ von 0,2, eine GFZ von 0,3 und 1
Vollgeschoss festgesetzt.
Durch eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die GRZ auf 0,4 erhöht werden.
Damit würde die Ausnutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden und
barrierefreies Bauen erleichtern.
Eine zeitgemäße
Bebauung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Das gilt nicht
nur für das Grundstück 89/36, sondern für den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes. Daher sollte eine Erhöhung für den gesamten Geltungsbereich
angestrebt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
„Geesterding“ wird in textlicher Form insofern geändert, dass die
Grundflächenzahl (GRZ) erhöht wird. Zur Übernahme der Planungskosten ist ein
städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.