Betreff
Antrag auf eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t und den Erlass einer Parkregelung für die Gartenstraße
Vorlage
30/0509/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag eines Anwohners vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Straßenbaulastträger besitzt grundsätzlich die Möglichkeit eine Erschließungs- / Anliegerstraße mit einer Gewichtsbeschränkung zu versehen. Im Fall der Gartenstraße ist jedoch zu berücksichtigten, dass sowohl die Kläranlage als auch der Grüngutannahmeplatz u.a. über die Gartenstraße angefahren werden. Auch wird es aufgrund des Ausbauzustandes rechtlich schwer begründbar sein, keinen Verkehr über 3,5 t zu zulassen. Zumindest für die Anlieger muss eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Da es sich hier aber nur um Anliegerverkehr handelt, ist eine Gewichtsbeschränkung, zumindest eine Beschränkung auf 3,5 t, zu überdenken. 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung