Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines Anwohners vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der
Straßenbaulastträger besitzt grundsätzlich die Möglichkeit eine Erschließungs-
/ Anliegerstraße mit einer Gewichtsbeschränkung zu versehen. Im Fall der
Gartenstraße ist jedoch zu berücksichtigten, dass sowohl die Kläranlage als
auch der Grüngutannahmeplatz u.a. über die Gartenstraße angefahren werden. Auch
wird es aufgrund des Ausbauzustandes rechtlich schwer begründbar sein, keinen
Verkehr über 3,5 t zu zulassen. Zumindest für die Anlieger muss eine
Ausnahmeregelung gefunden werden. Da es sich hier aber nur um Anliegerverkehr
handelt, ist eine Gewichtsbeschränkung, zumindest eine Beschränkung auf 3,5 t,
zu überdenken.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung