Sachverhalt:
Wie berichtet,
wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Rahmen von Eilentscheidungen
gemäß § 89 NKomVG zahlreiche erforderliche außerplanmäßige Aufwendungen
getätigt. Dieses geschah vor allem in der Anfangszeit in den Monaten März bis
Mai. Dabei hat die Samtgemeinde, soweit erforderlich, auch für die
Mitgliedsgemeinden die Aufwendungen übernommen.
Diese Aufwendungen
sind überwiegend in den Schulen, Turnhallen, Jugendzentren, Büchereien,
Feuerwehren, Kindergarten Göhrde und Verwaltungsgebäuden angefallen.
In der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses vom 04.06.2020 wurde die vorgeschriebene Unterrichtung
über diese Entscheidungen vorgenommen und eine entsprechende Aufstellung
verteilt. Damals lagen diese Aufwendungen bei rd. 170.000 Euro.
Mittlerweile
betragen die Aufwendungen 193.380,72 Euro (Stand: 31.10.2020). Diese lassen
sich wie folgt aufteilen:
bauliche Maßnahmen: 3.641,31 Euro
Datenlogger Turnhallen: 4.736,86 Euro
Reinigungswagen
Turnhallen: 1.517,36 Euro
Sperrung Stadtinsel
Hitzacker: 6.380,47 Euro
Aufwand für
Sitzungen (Breeser Weg/VERDO) 6.226,53 Euro
Plexiglas/Spuckschutz:
7.062,42 Euro
Desinfektionsmaterialien:
52.751,18 Euro
Masken/Mund-Nasen-Bedeckungen:
107.073,96 Euro
Sonstiges
(Handschuhe, Handtücher, Absperrbänder etc.): 3.990,63 Euro
Für den Rest des
Jahres werden auf jeden Fall noch weitere Aufwendungen für Sitzungen anfallen.
Inwieweit noch weitere Anforderungen auf die Samtgemeinde zukommen, kann nicht
vorhergesagt werden ebenso wenig, ob und ggfs. wieviel an Desinfektionsmaterialien,
Masken usw. noch benötigt werden.
Außerdem sind auch
beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue corona-bedingte Aufwendungen bzw.
Ertragsausfälle entstanden, die dieser jetzt geltend gemacht hat. Der Betrag
beläuft sich auf 47.219,82 Euro.
Daher sollte eine
Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 260.000 Euro erfolgen.
Damit wären bis zum 31.12.2020 weitere Aufwendungen in Höhe von 19.399,46 Euro
gedeckt.
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 231.376,00 Euro erhalten, die im ordentlichen Ergebnishaushalt eingenommen wurde.
Beschlussvorschlag:
Den außerplanmäßigen Aufwendungen im außerordentlichen Ergebnishaushalt in Höhe von 260.000,00 Euro wird zugestimmt.