Sachverhalt:
In der
Vergangenheit wurde häufig die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit von
„Baumbestattungen“ auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Elbtalaue gibt. Diese
gab es bisher nicht. Mit der Satzungsänderung soll das jedoch in Zukunft
möglich sein.
In dem neuen §15
der Friedhofsordnung wird die Bestattungsart „Baumgrabstelle für Urnen“
aufgenommen. Zunächst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Friedhof in Lüggau.
In Abstimmung mit der Friedhofsgärtnerin wurden drei Bäume bestimmt, um die
zukünftig eine Urnenbeisetzung möglich sein soll.
Durch die
Neuaufnahme des §15 in die Friedhofsordnung, haben sich die nachfolgenden §§
jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben. Die §§ 9, 10, 13 und 17 wurden
durch die neue Bestattungsart entsprechend ergänzt.
Die Satzungsänderung
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue
-Friedhofsordnung- wird beschlossen.