Betreff
Berufung einer Gemeindewahlleitung sowie einer stellv. Gemeindewahlleitung für die Gemeinde Zernien
Vorlage
40/0442/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat mit Schnellbrief KW 2021/1 mitgeteilt, dass die Niedersächsische Landesregierung am 20.10.2020 die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021 beschlossen und damit festgelegt hat, dass die allgemeinen Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021 stattfinden. Besagte Verordnung soll in Kürze im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.

 

Gem. § 7 Abs. 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) haben die Kommunen nach Bestimmung des Wahltags, den Namen und die Dienstanschrift der Wahlleitung (und der stellv. Wahlleitung) öffentlich bekannt zu machen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist in Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde grundsätzlich die/ der Bürgermeister/ -in bzw. die/ der Gemeindedirektor oder die/ der Stadtdirektor/-in Gemeindewahlleitung. Stellv. Gemeindewahlleitung ist jeweils die/ der Vertreter/-in im Amt.

 

Gem. § 9 Abs. 4 NKWG dürfen Wahlbewerber/-innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Gemeindewahlleitung bzw. stellv. Gemeindewahlleitung sein.

 

Die Vertretung (der Rat) kann daher gem. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO u. a. Beschäftigte der Samtgemeinde zur Gemeindewahlleitung und stellv. Gemeindewahlleitung berufen. Beschäftigte können auch dann berufen werden, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen.

 

Dem Rat wird unabhängig von der Einschlägigkeit der Regelungen des § 9 Abs. 4 NKWG vorgeschlagen, von seinem Recht nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO Gebrauch zu machen und:

 

a)            den Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn Daniel Schwarzer, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

b)           den Leiter des Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn Matthias Rhode, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum stellv. Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung sind überaus umfangreich, zeitintensiv und erfordern tiefgehende

Kenntnisse im Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht.

 

 

So hat die Gemeindewahlleitung als unabhängiges Wahlorgan zahlreiche Aufgaben vor und nach der Wahl

zu erfüllen. Dazu gehören u. a.:

 

  • Bildung des Wahlausschusses sowie die Vorbereitung und Leitung dessen Sitzungen (§ 10 NKWG, §§ 8, 9, 66 NKWO)
  • Geschäftsführung für den Wahlausschuss
  • Erlass der Wahlbekanntmachung (§ 16 NKWG)
  • Entgegennahme der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG)
  • Bekanntmachung der Wahlvorschläge (§ 38 NKWG)
  • Vorprüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung (§ 27 NKWG, § 36 NKWO)
  • Beschaffung der Stimmzettel (§ 39 Abs. 7 NKWG)
  • Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses (§ 63 Abs. 7 NKWO)
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 39 NKWG)
  • Benachrichtigung der gewählten Personen über ihre Wahl (§ 40 Abs. 1 S. 1 NKWG)
  • Mitwirkung bei etwaigen Wahlprüfungen
  • Mitwirkung bei Feststellungen von Sitzverlusten, Sitznachfolgen das Ausscheiden von Ersatzpersonen

 

Die zur Berufung vorgeschlagenen Beschäftigten der Samtgemeinde verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse, die die Ausübung des Amtes der Gemeindewahlleitung und stellv. Gemeindewahlleitung erfordern.

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Daniel Schwarzer, wird für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum Gemeindewahlleiter berufen.

 

b) Der Leiter des Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Matthias Rhode, wird für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum stellv. Gemeindewahlleiter berufen.