Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Familie Gerstenkorn, OT. Lenzen, Schützenweg 14, 29481 Karwitz auf
Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung einer Grundstückszufahrt zum
Grundstück: OT. Lenzen, Schützenweg 14 (Gemarkung Karwitz, Flur 3, Flurstück
163/18), vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit Ratsbeschluss
vom 18.08.2014 hat der Rat der Gemeinde beschlossen, für die Errichtung von
Grundstückzufahrten im gesamten Gemeindegebiet einen Zuschuss in Höhe von 250,-
€uro pro Zufahrt zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Der Familie
Gerstenkorn, wird auf der Grundlage ihres Antrages vom 26.03.2020 ein Zuschuss
in Höhe von 250,- Euro für die Errichtung einer Grundstückszufahrt gewährt.