Betreff
Haushaltsplanung 2021 und Planungszeitraum 2022 - 2024
Vorlage
14/0346/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seitens der Kämmerei der Samtgemeinde ist aufgrund der derzeitigen ungewissen Finanzlage aufgrund der Corona-Pandemie die Anweisung ergangen, dass bei der Haushaltsplanung das Budget der einzelnen Fachbereiche des Jahres 2020 für die Haushaltsplanung oberste Grenze ist.

Sofern es im FD 14 oder im FD 31 zu einer Erhöhung eines Ansatzes kommen, ist eine entsprechende Einsparung im Fachdienst erforderlich. Ist dies nicht möglich, muss im entsprechenden Fachbereichsbudget gekürzt werden.

 

Die Haushaltsansätze sind aus diesem Grund, die des Vorjahres. Angepasst wurde lediglich der Ansatz „Zuschüsse Kindertagesstätten“; anhand der anzunehmenden Gruppen und der anteiligen Kosten für den Schuldendienst und Mieten.

Zudem erfolgte eine Anpassung der Kosten für Strom durch den FD 31.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsplanung 2021 und der Planungszeitraum 2022 – 2024 werden empfohlen