Sachverhalt:
Seitens der Kämmerei
der Samtgemeinde ist aufgrund der derzeitigen ungewissen Finanzlage aufgrund
der Corona-Pandemie die Anweisung ergangen, dass bei der Haushaltsplanung das
Budget der einzelnen Fachbereiche des Jahres 2020 für die Haushaltsplanung
oberste Grenze ist.
Sofern es im FD 14
oder im FD 31 zu einer Erhöhung eines Ansatzes kommen, ist eine entsprechende
Einsparung im Fachdienst erforderlich. Ist dies nicht möglich, muss im
entsprechenden Fachbereichsbudget gekürzt werden.
Die Haushaltsansätze
sind aus diesem Grund, die des Vorjahres. Angepasst wurde lediglich der Ansatz
„Zuschüsse Kindertagesstätten“; anhand der anzunehmenden Gruppen und der
anteiligen Kosten für den Schuldendienst und Mieten.
Zudem erfolgte eine
Anpassung der Kosten für Strom durch den FD 31.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsplanung 2021 und der Planungszeitraum 2022 – 2024 werden empfohlen