Sachverhalt:
Bei Herrn
Bürgermeister Harms ist ein Antrag auf Förderung für den Einsatz
energiesparender Technologien, hier dem Anschluss einer Photovoltaikanlage,
eingegangen.
Besagter Antrag
liegt als Anlage I zur Vorlage bei.
Die in Rede
stehende Angelegenheit ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
förderfähig.
Die Auszahlung
erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden Personen haben
dazu eine entsprechende Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder
Installateurbestätigung einzureichen.
Die Bestätigung
seitens des Unternehmers, hier der Viebrockhaus Bauunternehmen GmbH & Co.
KG, über den Erwerb der Anlage liegt als Anlage II zur Vorlage bei.
Nach der Prüfung
wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.
Beschlussvorschlag:
Den
antragsstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde
Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien ein Zuschuss i. H. v. 900,00
€ für den Anschluss einer Photovoltaikanlage gewährt.