Betreff
103. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT Breselenz; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/0303/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT Breselenz soll fortgeschrieben werden.

 

Es soll ein Flächentausch zwischen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen erfolgen, sodass die neu geplanten Einrichtungen (Kultur- und Begegnungsstätte und Kita) sowie die bestehenden Tennisplätze zukünftig innerhalb einer neuen Gemeinbedarfsfläche liegen. Der bestehende Sportplatz nördlich der Grundschule soll im neuen Flächennutzungsplan weitgehend als Grünfläche Sportplatz dargestellt werden. Um die auf der Vorhabenebene zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bodenversiegelung auszugleichen, wird am westlichen Rand des Geltungsbereiches eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Hecke, am nördlichen Rand eine mit Zweckbestimmung Gehölz dargestellt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 17.07. bis einschließlich 17.08.2020 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Avacon Netz GmbH

-       Bürger aus Zernien

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 103. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 103. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).