Betreff
Antrag auf Eintragung einer Baulast in der Ortslage Langendorf
Vorlage
30/0246/2020/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Anmerkung der Verwaltung: Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Rates am 13.07.2020 behandelt und beschlossen. Leider ist die dem Beschluss zugrunde liegende Vorlage fehlerhaft gewesen. Die Baulast war und ist für das Grundstück Flurstück 246/1, Flur 2 der Gemarkung Langendorf beantragt worden. In der vorherigen Vorlage stand leider das Flurstück 246/2 als beantragtes, baulastgebendes Grundstück. Um diesen Fehler zu korrigieren ist ein erneuter Beschluss für das korrekte Flurstück zu fassen.

 

 

Es liegt ein Antrag auf Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 246/1, Flur 2 in der Gemarkung Langendorf, zugunsten der Flurstücke 80/1 und 246/2, der Flur 2 in der Gemarkung Langendorf vor. Der Antrag und der dazugehörige Lageplan sind der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die Eintragung der Baulast keine Bedenken. Die Eintragung der Baulast sollte vertraglich an die beantragte Baugenehmigung gebunden werden. Der Antragsteller sollte verpflichtet werden, im Falle des Unterganges der Baugenehmigung, der Löschung der Baulast zu zustimmen

 


Beschlussvorschlag:

Auf dem Flurstück 246/1, Flur 2 der Gemarkung Langendorf wird eine Baulast, gem. der Einzeichnung auf dem beigefügten Plan, zugunsten der Flurstücke 80/1 und 246/2, Flur 2 der Gemarkung Langendorf eingetragen.