Sachverhalt:
Anmerkung der
Verwaltung: Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Rates am
13.07.2020 behandelt und beschlossen. Leider ist die dem Beschluss zugrunde
liegende Vorlage fehlerhaft gewesen. Die Baulast war und ist für das Grundstück
Flurstück 246/1, Flur 2 der Gemarkung Langendorf beantragt worden. In der
vorherigen Vorlage stand leider das Flurstück 246/2 als beantragtes,
baulastgebendes Grundstück. Um diesen Fehler zu korrigieren ist ein erneuter
Beschluss für das korrekte Flurstück zu fassen.
Es liegt ein Antrag
auf Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 246/1, Flur 2 in der Gemarkung
Langendorf, zugunsten der Flurstücke 80/1 und 246/2, der Flur 2 in der
Gemarkung Langendorf vor. Der Antrag und der dazugehörige Lageplan sind der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht bestehen gegen die Eintragung der Baulast keine Bedenken. Die Eintragung
der Baulast sollte vertraglich an die beantragte Baugenehmigung gebunden
werden. Der Antragsteller sollte verpflichtet werden, im Falle des Unterganges
der Baugenehmigung, der Löschung der Baulast zu zustimmen
Beschlussvorschlag:
Auf dem Flurstück
246/1, Flur 2 der Gemarkung Langendorf wird eine Baulast, gem. der Einzeichnung
auf dem beigefügten Plan, zugunsten der Flurstücke 80/1 und 246/2, Flur 2 der
Gemarkung Langendorf eingetragen.