Betreff
Dömitzer Eisenbahnbrücke (DEBB); Umsetzung des 1. Bauabschnittes
Vorlage
00/0284/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:
Die besondere Bedeutung der DEBB ist in der vorgestellten Machbarkeitsstudie ausführlich dargestellt worden.

Der Samtgemeindeausschuss hatte sich am 10.03.2020 dafür ausgesprochen, dass die Maßnahme des 1. Bauabschnitts nach Absprache durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg durchgeführt wird. Hiervon hat der Landrat zwischenzeitlich Abstand genommen. Er hat mitgeteilt, dass der Landkreis für die Sanierung der Pfeiler und Brückenbögen nicht zur Verfügung steht, aber für die spätere Weiterentwicklung des Projektes
(2. und 3. Bauabschnitt).

Um die weitere Entwicklung vorantreiben zu können, ist es zwingend erforderlich, die Pfeiler und Brückenbögen zu sanieren, damit das Baudenkmal langfristig erhalten bleibt.

Nach dem jetzigen Konzept beinhaltet der 1. Bauabschnitt die Sanierung der Pfeiler und Brückenbögen, eine Teilbegehmachung der Brücke sowie ein erstes Ausstellungselement.

Das Land Niedersachsen hat für diesen 1. Bauabschnitt eine Förderung von 60 % aus dem Programm „Landschaftswerte“ zugesichert. Der Nds. Umweltminister wird sich persönlich dafür einsetzen, dass eine 100 % Förderung möglich sein wird. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt.

Der Eigentümer hat bereits die Kasematte instandgesetzt und ist bereit, eine entsprechende Vereinbarung zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts mit der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließen. 

 

Beschlussvorschlag:

a)            Der 1. Bauabschnitt wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie durch die Samtgemeinde
             Elbtalaue durchgeführt

 

b)          Die Finanzierung der Maßnahme ist zu 100 % durch entsprechende Förderung vorab
             sicherzustellen

 

c)          Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem Eigentümer Herrn Dr. Bienemann zur Durchführung
             der Maßnahme und im Hinblick auf die spätere öffentliche Nutzung vorab zu schließen.