Sachverhalt:
Die besondere Bedeutung der DEBB ist in der vorgestellten
Machbarkeitsstudie ausführlich dargestellt worden.
Der
Samtgemeindeausschuss hatte sich am 10.03.2020 dafür ausgesprochen, dass die
Maßnahme des 1. Bauabschnitts nach Absprache durch den Landkreis
Lüchow-Dannenberg durchgeführt wird. Hiervon hat der Landrat zwischenzeitlich
Abstand genommen. Er hat mitgeteilt, dass der Landkreis für die Sanierung der
Pfeiler und Brückenbögen nicht zur Verfügung steht, aber für die spätere
Weiterentwicklung des Projektes
(2. und 3. Bauabschnitt).
Um die weitere
Entwicklung vorantreiben zu können, ist es zwingend erforderlich, die Pfeiler
und Brückenbögen zu sanieren, damit das Baudenkmal langfristig erhalten bleibt.
Nach dem jetzigen
Konzept beinhaltet der 1. Bauabschnitt die Sanierung der Pfeiler und
Brückenbögen, eine Teilbegehmachung der Brücke sowie ein erstes
Ausstellungselement.
Das Land
Niedersachsen hat für diesen 1. Bauabschnitt eine Förderung von 60 % aus dem
Programm „Landschaftswerte“ zugesichert. Der Nds. Umweltminister wird sich
persönlich dafür einsetzen, dass eine 100 % Förderung möglich sein wird. Sollte
das nicht der Fall sein, wird die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt.
Der Eigentümer hat
bereits die Kasematte instandgesetzt und ist bereit, eine entsprechende
Vereinbarung zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts mit der Samtgemeinde Elbtalaue
zu schließen.
Beschlussvorschlag:
a) Der 1. Bauabschnitt wird auf
Grundlage der Machbarkeitsstudie durch die Samtgemeinde
Elbtalaue durchgeführt
b) Die Finanzierung der Maßnahme ist zu
100 % durch entsprechende Förderung vorab
sicherzustellen
c) Eine entsprechende Vereinbarung ist
mit dem Eigentümer Herrn Dr. Bienemann zur Durchführung
der Maßnahme und im Hinblick
auf die spätere öffentliche Nutzung vorab zu schließen.