Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juni 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 10.07.2020 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 6.444,81 EUR erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Reduzierung der doppischen Fehlbeträge auf 194.865,22 EUR.
Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA, dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
- keine
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss
aus dem Jahresergebnis in Höhe von 6.444,81 EUR (außer-
ordentlich: 0,00 EUR) reduziert die Fehlbeträge aus
Vorjahren auf 194.865,22 EUR.