Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2019 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Bürgermeisterin c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0251/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juni 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 10.07.2020 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein ordentliches Ergebnis von 6.444,81 EUR erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Reduzierung der doppischen Fehlbeträge auf 194.865,22 EUR.

 

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Bestände auf dem Eröffnungsbilanzkonto

Hier bemängelt das RPA, dass das Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

  • keine

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.

b)    Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 6.444,81 EUR (außer-

ordentlich: 0,00 EUR) reduziert die Fehlbeträge aus Vorjahren auf 194.865,22 EUR.