Betreff
WIFI4EU-Initiative; Installation von WLAN-Hotspots
Vorlage
04/0248/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat bereits im Jahre 2017 beschlossen:

Die Verwaltung erhält den Auftrag

 

a)       zu prüfen, welche Gebiete die bereits in Hitzacker (Elbe) vorhandenen WLAN-Router abdecken und wieviel Router erforderlich sind, um WLAN für das ganze Stadtgebiet von Hitzacker (Elbe) zu ermöglichen

b)      mit Geschäftsinhabern bzw. Bereitschaft zur Aufstellung von Routern in den Geschäften zu sprechen

c)       die Kosten zu ermitteln.

 

In der zeitlichen Folge erging ein Förderaufruf.

Die Europäische Kommission hat mit einem öffentlichen Aufruf interessierte Kommunen gebeten, sich registrieren zu lassen. Das Breitbandbüro des Bundes begleitet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderinitiative WIFIEU als Informationsvermittler und Ansprechpartner in Deutschland. Das Programm selbst wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Im Rahmen der Registrierung gab es zunächst erhebliche Probleme mit der Registrierungsplattform. Im zweiten Anlauf war die Registrierung erfolgreich und die Stadt Hitzacker (Elbe) bekam die Zusage eines Gutscheines in Höhe von 15.000,00 €. Der Gutschein deckt die Hardware und Installationskosten. Die Gemeinde bzw. die Stadt muss sich verpflichten, die geförderten WLAN Hotspots mindestens drei Jahre zu betreiben und die dabei entstehenden Kosten, z.B. für die Wartung oder die Internetanbindung selbst zu tragen. Der gewonnene Gutschein muss bis zum 31.12.2020 eingelöst sein und die benötigte Installation der Hardware damit auch abgeschlossen sein.

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung mit Technologie-Anbietern verschiedenster Art Kontakt aufgenommen. Nach den Förderrichtlinien ist nicht erforderlich, dass eine bestimmte Anzahl von Angeboten zu werten sind.

 

Von Bedeutung für die Stadt Hitzacker (Elbe) ist, dass

 

  • keine Veränderung im Stadtbild und damit eine unauffällige Integration in die bestehende Straßenbeleuchtung oder an bestehenden Gebäuden möglich ist
  • nach der Installation der Hardware und der Inanspruchnahme der Finanzhilfe im Rahmen der Förderung der Betrieb auf Dauer von der jeweiligen Kommune unterhalten wird

 

Nicht gefördert werden Planungskosten, Internetgebühren sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten der WLAN-Hotspots.

 

Im Hinblick auf die WIFI4EU-Förderung muss beachtet werden, dass

 

  • WLAN-Hotspots für die Nutzer kostenlos sein müssen, d.h. es dürfen keine direkten oder indirekten Entgelte, z.B. in Form von Werbung etc. geleistet werden
  • keine Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen, privaten oder öffentlichen Angeboten entstehen
  • die Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens 3 Jahre eingegangen werden muss

 

Nach umfangreicher Recherche, bei der

 

  • die TeleTech GmbH, Fischerstraße 4, 15806 Zossen
  • die LANCOM Systems GmbH, Adenauer Straße 20, 52146 Würselen und die
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Koellestraße 41, 76189 Karlsruhe

 

einbezogen wurden, fanden mit diesen Betreibern vor Ort Termine statt. Nach den allgemeinen Leistungsbedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist diese das führendste Unternehmen in Deutschland.

 

Die vorgelegten Unterlagen mit

 

  • einer Standortplanung in der Stadt Hitzacker (Elbe)
  • einem Kostenangebot
  • sowie die allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen für das WIFI4EU-Netz

 

überzeugen. Diese Unterlagen sind der Vorlage in der Anlage beigefügt. Nach dem Kostenangebot entstehen für eine Vertragslaufzeit, die nach der EU-Förderungsvoraussetzung mindestens für drei Jahre abgeschlossen werden muss, monatliche Folgekosten in Höhe von 599,01 € und eine einmalige Summe in Höhe von 952,00 €. Diese Kosten verbleiben bei der Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Die Verwaltung bittet die städtischen Gremien entsprechend dieser Darlegung um eine Beschlussfassung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) nutzt das Grundpaket zur WIFI4EU-Förderung gemäß den Richtlinien des Fördergebers und beauftragt die Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe mit der Lieferung der Hardware und der Installation.