Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat bereits im Jahre 2017
beschlossen:
Die Verwaltung
erhält den Auftrag
a) zu prüfen, welche Gebiete die bereits in
Hitzacker (Elbe) vorhandenen WLAN-Router abdecken und wieviel Router erforderlich
sind, um WLAN für das ganze Stadtgebiet von Hitzacker (Elbe) zu ermöglichen
b) mit Geschäftsinhabern bzw. Bereitschaft zur
Aufstellung von Routern in den Geschäften zu sprechen
c) die Kosten zu ermitteln.
In der zeitlichen
Folge erging ein Förderaufruf.
Die Europäische
Kommission hat mit einem öffentlichen Aufruf interessierte Kommunen gebeten,
sich registrieren zu lassen. Das Breitbandbüro des Bundes begleitet im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderinitiative
WIFIEU als Informationsvermittler und Ansprechpartner in Deutschland. Das
Programm selbst wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Im Rahmen der
Registrierung gab es zunächst erhebliche Probleme mit der
Registrierungsplattform. Im zweiten Anlauf war die Registrierung erfolgreich
und die Stadt Hitzacker (Elbe) bekam die Zusage eines Gutscheines in Höhe von
15.000,00 €. Der Gutschein deckt die Hardware und Installationskosten. Die
Gemeinde bzw. die Stadt muss sich verpflichten, die geförderten WLAN Hotspots
mindestens drei Jahre zu betreiben und die dabei entstehenden Kosten, z.B. für
die Wartung oder die Internetanbindung selbst zu tragen. Der gewonnene
Gutschein muss bis zum 31.12.2020 eingelöst sein und die benötigte Installation
der Hardware damit auch abgeschlossen sein.
In der Zwischenzeit
hat die Verwaltung mit Technologie-Anbietern verschiedenster Art Kontakt
aufgenommen. Nach den Förderrichtlinien ist nicht erforderlich, dass eine
bestimmte Anzahl von Angeboten zu werten sind.
Von Bedeutung für
die Stadt Hitzacker (Elbe) ist, dass
- keine
Veränderung im Stadtbild und damit eine unauffällige Integration in die
bestehende Straßenbeleuchtung oder an bestehenden Gebäuden möglich ist
- nach
der Installation der Hardware und der Inanspruchnahme der Finanzhilfe im
Rahmen der Förderung der Betrieb auf Dauer von der jeweiligen Kommune
unterhalten wird
Nicht gefördert
werden Planungskosten, Internetgebühren sowie Betriebs- und
Instandhaltungskosten der WLAN-Hotspots.
Im Hinblick auf die
WIFI4EU-Förderung muss beachtet werden, dass
- WLAN-Hotspots
für die Nutzer kostenlos sein müssen, d.h. es dürfen keine direkten oder
indirekten Entgelte, z.B. in Form von Werbung etc. geleistet werden
- keine
Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen, privaten oder
öffentlichen Angeboten entstehen
- die
Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens 3 Jahre
eingegangen werden muss
Nach umfangreicher
Recherche, bei der
- die
TeleTech GmbH, Fischerstraße 4, 15806 Zossen
- die
LANCOM Systems GmbH, Adenauer Straße 20, 52146 Würselen und die
- EnBW
Energie Baden-Württemberg AG, Koellestraße 41, 76189 Karlsruhe
einbezogen wurden,
fanden mit diesen Betreibern vor Ort Termine statt. Nach den allgemeinen
Leistungsbedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist diese das
führendste Unternehmen in Deutschland.
Die vorgelegten
Unterlagen mit
- einer
Standortplanung in der Stadt Hitzacker (Elbe)
- einem
Kostenangebot
- sowie
die allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen für das WIFI4EU-Netz
überzeugen. Diese
Unterlagen sind der Vorlage in der Anlage beigefügt. Nach dem Kostenangebot
entstehen für eine Vertragslaufzeit, die nach der EU-Förderungsvoraussetzung
mindestens für drei Jahre abgeschlossen werden muss, monatliche Folgekosten in
Höhe von 599,01 € und eine einmalige Summe in Höhe von 952,00 €. Diese Kosten
verbleiben bei der Stadt Hitzacker (Elbe).
Die Verwaltung
bittet die städtischen Gremien entsprechend dieser Darlegung um eine
Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) nutzt das Grundpaket zur WIFI4EU-Förderung gemäß den Richtlinien des
Fördergebers und beauftragt die Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG in
Karlsruhe mit der Lieferung der Hardware und der Installation.