Betreff
Verkauf von Baugrundstücke im Baugebiet Lenzen, Grundsatzbeschluss
Vorlage
31/0229/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der jüngeren Vergangenheit war die Anfrage zum Kauf der beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen an die Samtgemeindeverwaltung herangetragen worden. Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet handelt, ist dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Karwitz zur Entscheidung vorgelegt worden. Zwischenzeitlich ist die Interessentin jedoch von den Verkaufsabsichten zurückgetreten.

 

Nunmehr soll zu Beschleunigung eines zukünftigen Verkaufsverfahrens der Bürgermeister ermächtigt werden, die Veräußerung der beiden letzten zusammenhängenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen an eine Interessentin bzw. einen Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen bei Bedarf an eine Kaufwillige/einen Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses zu veräußern.