Sachverhalt:
Im Jahr 1981 wurde
zwischen der Gemeinde Gusborn und dem SSV Gusborn von 1921 e. V. (SSV Gusborn)
ein Pachtvertrag über den Sportplatz (Gemarkung Klein Gusborn, Flur 1,
Flurstück 153) geschlossen.
Danach hat der
Pächter das Pachtgrundstück als Sportplatz zu bewirtschaften und zu
unterhalten.
Am 01.07.1988 wurde der Pachtvertrag aus dem Jahr 1981 unter anderem
dahingehend ergänzt, dass die Gemeinde Gusborn ihre Zustimmung erteilt hat,
dass der Sportverein auf dem Pachtgrundstück ein Umkleide- und Toilettengebäude
errichten kann. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Eigentümerin des
Sportplatzes ist, geht das Gebäude in das Eigentum der Gemeinde über. Der SSV
Gusborn hat jedoch in Höhe der Aufwendungen einen Bereicherungsanspruch
gegenüber der Gemeinde.
Dieser Pachtvertrag wurde zuletzt mit gefasstem Ratsbeschluss vom 28.11.2013
(Gus/IX/15) bis zum 30.09.2038 verlängert.
Der in Rede
stehende Verein beabsichtigt nunmehr, das Sporthaus in Klein Gusborn zu
modernisieren sowie den bereits auf dem Grundstück vorhandenen Container durch
einen Anbau zu erweitern. Die entstehenden Kosten werden vom Sportverein
getragen.
Über die
Einzelheiten der Vorhaben wird der 1. Vorsitzende des Sportvereins, Herr
Torsten Leist, in der Ratssitzung berichten.
Für den geplanten
Anbau bedarf es einer Baugenehmigung. Der Sportverein wird den hierfür
erforderlichen Bauantrag stellen.
Hinsichtlich der
Verkehrssicherung, der Kostenregelung, der Unterhaltungspflicht sowie dem
Umgang bei einem eventuellen Rückfall an die Gemeinde Gusborn wird zwischen der
Gemeinde Gusborn, der Grundstückseigentümerin, und dem SSV Gusborn eine
entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Beschlussvorschlag:
a) Den vorgetragenen Vorhaben (Modernisierung
und Anbau) wird zugestimmt.
b) Es wird zwischen der
Grundstückseigentümerin, der Gemeinde Gusborn, und dem SSV Gusborn von 1921 e.
V. eine Vereinbarung hinsichtlich der Verkehrssicherung, der Kosten etc.
geschlossen.