Sachverhalt:
Zu A) Die
vorhandene Heizungsanlage ist nach Aussage der Installationsfirma als abgängig
anzusehen. Baujahr der Anlage ist 2002 und die Heizung ist somit 18 Jahre alt.
Es handelt sich um eine Heizwertanlage, die so nicht mehr hergestellt wird.
Zudem reicht die Dimensionierung der Altanlage nicht für die Erweiterung des
Hauses aus.
Zu B) Aufgrund des
Umfangs der Bauarbeiten wird aus Kostengründen auf ein Fachplanungsbüro für
Heizung/Lüftung/Sanitär und auch Elektroinstallationsarbeiten verzichtet. Dies
ist auch bei der Feuerwehr Splietau und anderen kleineren Baumaßnahmen so
erfolgt. Der Auftrag wird dann im Rahmen
der Zeitvertragsarbeiten ausgeführt und die Planung und Ausführung direkt mit
dem Auftragnehmer abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
A) Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
9.000,- € zur Erneuerung der Heizungsanlage am Feuerwehrgerätehaus Karwitz wird
zugestimmt.
B) Der Auftrag wird im Rahmen des vergebenen
Auftrages der Zeitvertragsarbeiten von Firma TP Umwelt- und Haustechnik GmbH
aus 29439 Lüchow ausgeführt.