Betreff
Verpachtung einer Waldfläche - Flurstück 193/1, Flur 1, Gemarkung Zadrau
Vorlage
31/0196/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ein Anwohner aus Groß Gusborn hat sich bei der Samtgemeinde Elbtalaue gemeldet und sein Interesse an einer Pachtfläche, vorrangig in der Gemeinde Gusborn, geäußert.

Idealerweise möchte er eine Waldfläche mit Gewässer anpachten.

Genaue Grundstücke wurden nicht benannt, er ist auf der Suche nach einem Naturgrundstück und möchte dieses privat nutzen.

 

Dem Interessenten wurde eine Liste mit vier Flurstücken aus dem Samtgemeindegebiet übermittelt, welche das Kriterium „Waldfläche mit Gewässer“ erfüllen. Davon liegen zwei Flurstücke im Gebiet der Gemeinde Gusborn.

 

Als mögliche Pachtfläche wurde das Flurstück 193/1 der Flur 1 in der Gemarkung Zadrau von dem Interessenten in Betracht gezogen.

Dieses Flurstück hat eine Größe von 9.398 m² (1.717 m² = stehendes Gewässer, 7.681 m² = Wald).

 

Als Pachtpreis wird der Gemeinde ein Betrag von 300,- € pro Jahr vorgeschlagen.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass sich auf dem Flurstück 193/1 viel Totholz befindet. In den Pachtvertrag solle daher die Regelung aufgenommen werden, dass Totholz durch den Pächter entfernt werden darf.

 

 

Waldflächen wurden bisher grundsätzlich nicht von der Gemeinde Gusborn verpachtet.

 

In der Sitzung muss der Gemeinderat entscheiden, ob die o.g. Fläche verpachtet werden soll.

Wenn einer Verpachtung zugestimmt wird, sind Pachtpreis und Pachtzeitraum festzulegen.

Außerdem wäre festzulegen, ob individuelle Regelungen in den Pachtvertrag aufgenommen werden sollen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung