Betreff
Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Breselenz
Vorlage
14/0142/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg obliegt die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und ist somit verantwortlich für die Bereitstellung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Der Landkreis kann kreisangehörigen Gemeinden Aufgaben auf deren Antrag überlassen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Bereich der Gemeinde Jameln der Bedarf an der Betreuung von Kindern in den bisherigen Räumlichkeiten des Spielkreises nicht ausreichend erfüllt werden kann und der Landkreis Lüchow-Dannenberg vor Ort kein Grundstück zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Jameln beantragt, die Errichtung einer Kindertagesstätte zu übernehmen.

Über die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten ist der Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Gemeinde Jameln erforderlich, in der die Übertragung, die Finanzierung und Laufzeit geregelt werden.

Die Finanzierung des Neubaus erfolgt durch die Gemeinde; die Refinanzierung des Kredites der Baukosten durch Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75/25.

Die Baumaßnahme ist mit dem Landkreis abzustimmen. Die Rechtsvorschriften zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen sind einzuhalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Jameln beschließt den Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Breselenz und

schließt eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue.