Sachverhalt:
Dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg obliegt die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und ist somit
verantwortlich für die Bereitstellung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Der Landkreis kann
kreisangehörigen Gemeinden Aufgaben auf deren Antrag überlassen.
Aufgrund der
Tatsache, dass im Bereich der Gemeinde Jameln der Bedarf an der Betreuung von
Kindern in den bisherigen Räumlichkeiten des Spielkreises nicht ausreichend
erfüllt werden kann und der Landkreis Lüchow-Dannenberg vor Ort kein Grundstück
zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Jameln beantragt, die Errichtung einer
Kindertagesstätte zu übernehmen.
Über die
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten ist der Abschluss einer kommunalen
Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde
Elbtalaue sowie der Gemeinde Jameln erforderlich, in der die Übertragung, die
Finanzierung und Laufzeit geregelt werden.
Die Finanzierung des
Neubaus erfolgt durch die Gemeinde; die Refinanzierung des Kredites der
Baukosten durch Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75/25.
Die Baumaßnahme ist
mit dem Landkreis abzustimmen. Die Rechtsvorschriften zur Errichtung von
Kindertageseinrichtungen sind einzuhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Jameln
beschließt den Neubau einer Kindertagesstätte am Standort Breselenz und
schließt eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue.