Betreff
Bebauungsplan Raiffeisen Kartoffellager Pudripp; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauBG
Vorlage
30/0101/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger möchte die bestehende Kartoffellagerhalle in Pudripp in zwei Schritten durch Hallenerweiterungen vergrößern. Insbesondere soll der Standort Pudripp für die Lagerung der Biokartoffel ausgebaut werden. Geplant ist die Umwandlung des derzeitigen Düngemittellagers in ein Kartoffellager, gleichzeitig Neubau eines Düngermittellagers (1500qm), das aber ggfs. bei Bedarf in Kartoffellager umgebaut werden könnte, sowie Neubau eines Bürogebäudes (105qm).

Weiterhin wird grundsätzlich die Erweiterung um weitere 2000qm angedacht (Anlage I zur Vorlage).

 

Für den ersten Abschnitt wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt, wenn parallel Bauleitplanung betrieben wird. Die Baugenehmigung ist inzwischen erteilt worden.

Derzeit befindet sich das Areal im Außenbereich, der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche dar (Anlage II zur Vorlage).

 

Es wird somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ausgewiesen werden könnte ein eingeschränktes Gewerbegebiet.

Der Bebauungsplan ist im Normalverfahren mit Umweltbericht aufzustellen. Hierzu sind etwaige Voruntersuchungen und Kartierungen, voraussichtlich Brutvogel- Fledermaus- und Reptilienuntersuchungen erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Karwitz leitet das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Raiffeisen Kartoffellager Pudripp ein. Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen; das Planungsbüro wird durch den Vorhabenträger beauftragt.