Betreff
Verkauf einer Fläche am Sportplatz in Tießau
Vorlage
31/0092/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 25.02.2019 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, dass eine Teilfläche des Grundstückes „ehemaliger Sportplatz Tießau“ veräußert werden soll. Bis zum heutigen Tage konnte kein Kaufvertrag geschlossen worden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat die bisherige Kaufinteressentin mitgeteilt, dass Sie Ihr Kaufangebot zurückzieht.

 

Die bisherige Kaufinteressentin möchte die Fläche jedoch pachten und würde das bisher bestehende Pachtverhältnis gern übernehmen. Der jetzige Pächter hatte sich bereits 2017 einverstanden erklärt, dass der Pachtvertrag auf die damalige Kaufinteressentin übertragen wird.

 

Zwischenzeitlich hat sich jedoch eine weitere Interessentin bei der Verwaltung gemeldet und ein Kaufangebot für die Fläche abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, ein Interessenbekundungsverfahren für diese Teilfläche durchzuführen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass folgende Einschränkungen gelten:

 

  1. Wegerecht zugunsten des Grundstückes 84/6
  2. Übernahme des vorhandenen Stromkastens
  3. Übernahme des bestehenden Pachtverhältnisses für eine Teilfläche aus dem Grundstück
  4. Übernahme der mit dem Vertrag verbundenen Kosten inkl. Vermessung des Grundstückes
  5. Eine Bebauung ist nur auf der dreieckigen Fläche von der Straße „Im Nietzing“ zu dem Grundstück Tiessauer Str. 21 möglich (ca. 800 m²)

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird ein Interessenbekundungsverfahren für eine Teilfläche des Grundstückes „ehemaliger Sportplatz Tießau“ in der Gemarkung Tießau, Flur 2, Flurstück 84/9 mit einer Größe von ca. 7.250 m² durchgeführt.