Sachverhalt:
Ratsherr Dr. Karl- Heinz Jastram hat schriftlich mitgeteilt, dass er
sein Mandat im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr.
1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach
Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der
auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu
bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Sozialdemokratische
Partei Deutschlands -SPD-, auf Frau Katja Zühlke, Posener Straße 1, 29456
Hitzacker (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Dr. Karl- Heinz Jastram seinen Sitz
im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert.