Betreff
Bericht über das vorläufige Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
08/0066/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das geplante ausgeglichene Jahresergebnis wird nicht erreicht. Das vorläufige Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 88.748,02 Euro aus.

Nach den Betriebsabrechnungen beträgt die Unterdeckung für das Friedhofswesen 41.942,65 Euro und für die Straßenreinigung 15.909,53 Euro. Die Unterdeckungen sind mit den nächsten Gebührenkalkulationen auszugleichen.

Der Fehlbetrag für den Bereich des Betriebshofes beträgt somit voraussichtlich nur 30.895,84 Euro.

 

Begründung:

In der Berechnung der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften 11 Fehltage berücksichtigt.

Bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine Nachberechnung war daher unumgänglich.

Diese erfolgte dann mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von 40,00 Euro auf 42,48 Euro.

Die Erhöhung erfolgte dann zum 01.08.2019.

Für das Jahr 2019 sind nun die tatsächlichen Fehltage bekannt. Diese betragen bei den Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.

Die krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betrugen jedoch im Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung von 20 Tagen.

Bei 16 Vollzeitbeschäftigen beträgt damit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem  derzeitigen Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.

Dabei sind der Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte noch nicht berücksichtigt.

Die Vorstellung der Auswertung der krankheitsbedingen Fehlzeiten erfolgt in der Sitzung.

Ein vorläufiges Haushaltsergebnis des Jahres 2019 mit den entsprechenden Erläuterungen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Ausblick auf 2020

Für die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 wurden 200 Nettoarbeitstage zugrunde gelegt. Die Bruttoarbeitstage für das Jahr 2020 betragen 255 Tage. Bei einem jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, sind also 25 Arbeitstage als Fehltage berechnet worden.

In den bisherigen Berechnungen der Jahresarbeitsstunden wurden zwei Prozent für personenbezogene Verlust- und Erholungszeiten abgezogen. Dieser Prozentsatz ist erfahrungsgemäß zu gering. Der Prozentsatz wurde daher auf drei Prozent erhöht.

In den Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ist ab dem Jahr 2020 ein sogenannter Verwaltungskostenzuschlag enthalten.

In der Summe der Veränderungen sollte es möglich sein, für das Jahr 2020 einen Überschuss zu erwirtschaften, um die Fehlbeträge aus den Vorjahren abzubauen.