Sachverhalt:
Das geplante
ausgeglichene Jahresergebnis wird nicht erreicht. Das vorläufige Jahresergebnis
weist einen Fehlbetrag in Höhe von 88.748,02 Euro aus.
Nach den
Betriebsabrechnungen beträgt die Unterdeckung für das Friedhofswesen 41.942,65
Euro und für die Straßenreinigung 15.909,53 Euro. Die Unterdeckungen sind mit
den nächsten Gebührenkalkulationen auszugleichen.
Der Fehlbetrag für
den Bereich des Betriebshofes beträgt somit voraussichtlich nur 30.895,84 Euro.
Begründung:
In der Berechnung
der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte
Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften
11 Fehltage berücksichtigt.
Bereits innerhalb
der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen
der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine
Nachberechnung war daher unumgänglich.
Diese erfolgte dann
mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine
Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus
der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von
40,00 Euro auf 42,48 Euro.
Die Erhöhung
erfolgte dann zum 01.08.2019.
Für das Jahr 2019
sind nun die tatsächlichen Fehltage bekannt. Diese betragen bei den
Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.
Die
krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betrugen jedoch im
Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage
liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung von 20 Tagen.
Bei 16
Vollzeitbeschäftigen beträgt damit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall
insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden
beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen Personalstundensatz in Höhe von
42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.
Dabei sind der
Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte
noch nicht berücksichtigt.
Die Vorstellung der
Auswertung der krankheitsbedingen Fehlzeiten erfolgt in der Sitzung.
Ein vorläufiges
Haushaltsergebnis des Jahres 2019 mit den entsprechenden Erläuterungen ist der
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Ausblick auf 2020
Für die Berechnung
des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 wurden 200 Nettoarbeitstage
zugrunde gelegt. Die Bruttoarbeitstage für das Jahr 2020 betragen 255 Tage. Bei
einem jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, sind also 25 Arbeitstage
als Fehltage berechnet worden.
In den bisherigen
Berechnungen der Jahresarbeitsstunden wurden zwei Prozent für personenbezogene
Verlust- und Erholungszeiten abgezogen. Dieser Prozentsatz ist erfahrungsgemäß
zu gering. Der Prozentsatz wurde daher auf drei Prozent erhöht.
In den
Stundensätzen für die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ist ab dem Jahr 2020 ein
sogenannter Verwaltungskostenzuschlag enthalten.
In der Summe der
Veränderungen sollte es möglich sein, für das Jahr 2020 einen Überschuss zu
erwirtschaften, um die Fehlbeträge aus den Vorjahren abzubauen.