Sachverhalt:

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden. Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Gemeinde Jameln um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Gemeinde in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.

Die Vorstellungen sind bis zum 03.05.2020 einzureichen.

Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage). Anliegend das gleichlautende Schreiben an die Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Bei der Neuabgrenzung sollten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Gemeinde Jameln erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-VI):

 

Mützingen:

Der Ortsteil Mützingen nördlich der K8 gehört zum Gemeindegebiet Jameln. Der Vorschlag beinhaltet die Neuabgrenzung für die von der Mützingenta genutzten Fläche.

 

Teichlosen:

Hier sind vor allem landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie Bestandsnutzungen zum Wohnen erfasst, im Großen und Ganzen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Grundstücke besser ausnutzen zu können. Durch die Orientierung an Grundstücksgrenzen wird die Transparenz der LSG Grenzen erhöht.

 

Mehlfien:

Hier sind ebenfalls landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie Bestandsnutzungen zum Wohnen erfasst um die Ausnutzung der Grundstücke zu verbessern.

 

 

Volkfien:

Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnnutzungen, Erhöhung der Transparenz durch Orientierung an den Grundstücksgrenzen und kleinere Flächen für die Siedlungsentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfes des Ortes wurden berücksichtigt. Damit würden auch die entstandenen „Finger“ des bestehenden LSG wegfallen.

Außerdem wurden die Bestandsgebäude in Volkfien-Hoheluft berücksichtigt.

 

Wibbese:

Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnnutzungen, Erhöhung der Transparenz durch Orientierung an den Grundstücksgrenzen und kleinere Flächen für die Siedlungsentwicklung im Rahmen des Eigenbedarfes des Ortes wurden berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage II –VI der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.