Betreff
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innenstadt; Durchführung "Vorbereitender Untersuchungen"; Festlegung des Untersuchungsgebietes
Vorlage
04/0046/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beabsichtigt, „Vorbereitende Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB für die Altstadt von Dannenberg (Elbe) durchzuführen und nach Vorlage der Ergebnisse die Aufnahme in ein entsprechendes Städtebauförderprogramm zu beantragen. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ und die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sind Voraussetzung für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ für ein mögliches Sanierungsgebiet im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Dannenberg (Elbe) beinhaltet die formelle Beschlussfassung über einen festgelegten Bereich.

 

Teile des Quartiers wurden bereits im Zeitraum von 1985 bis 2004 im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Dannenberg (Elbe) – Innenstadt“ entwickelt. Eine neue Programmanmeldung steht jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen und sozialstrukturellen Entwicklungen. Eine umfassende Sanierung von Gebäuden in dem dargestellten Bereich ist dringend erforderlich. In der Stadt Dannenberg (Elbe) und insbesondere im Untersuchungsgebiet besteht ein Bedarf an barrierefreiem Wohnraum.

 

Ausgehend von diesen Beurteilungsgrundlagen sind verstärkt städtebauliche Entwicklungstendenzen zu beobachten, die es notwendig machen, Strategien für eine Weiterentwicklung der Stadt Dannenberg (Elbe) zu erarbeiten. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 137 und 139 BauGB frühzeitig durchzuführen.

 

Zunächst ist die Festlegung eines Untersuchungsgebietes erforderlich. Mit der Bestimmung des Untersuchungsgebietes besteht für die Stadt die Verpflichtung, die Sanierungsbetroffenen gemäß § 137 BauGB an der Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. Entsprechendes gilt gemäß § 139 BauGB für die Beteiligung und Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses besteht für die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigten sowie ihren Beauftragten gemäß § 41 Absatz 4 Satz 1 BauGB die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, das in der Anlage dargestellte Untersuchungsgebiet festzulegen.


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage dargestellte Untersuchungsgebiet fest.