Sachverhalt:
Am 21.08.2018 hat
der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Feuerwehrbedarfsplan für die
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen
b) Die
IST- Situation für alle Feuerwehrhäuser ist nach einheitlichen Kriterien nachzuarbeiten
c) Die
Priorisierung und Umsetzung der notwendigen Investitionen werden je nach
Haushaltslage der Samtgemeinde gesondert festgelegt
Die Umsetzung des Beschlusses zu b) ist
nunmehr abgeschlossen.
Die IST- Situation aller Feuerwehrhäuser wurde
nach einheitlichen Kriterien nachgearbeitet.
In Abstimmung zwischen dem
Verwaltungsvorstand, dem Fachdienst 40- Ordnung, dem Fachdienst
31- Liegenschaften sowie der Führung der
Gemeindefeuerwehr wurde ein einheitlicher Kriterienkatalog
entwickelt (siehe Anlage Nr. 1 zur Vorlage).
Die Überprüfung hat sodann am jeweiligen
Standort unter Anwesenheit eines Vertreters der Ortsfeuerwehr
(Im Regelfall der Ortsbrandmeister oder
stellv. Ortsbrandmeister) stattgefunden.
Das Ergebnis der Nachbearbeitung der IST-
Situation kann anliegender Tabelle entnommen werden
(siehe Anlage Nr. 2 zur Vorlage). Im Rahmen
der Sitzung des Brandschutzausschusses am 11.02.2019
erfolgt eine Präsentation der Ergebnisse.
Grundsätzlich empfehlen Verwaltung und
Gemeindefeuerwehrführung eine Umsetzung von
Investitionsmaßnahmen im Sinne des
Feuerwehrbedarfsplanes. Im Anschluss sind weitere Maßnahmen
erforderlich. Auch sind in diesem
Zusammenhang weitere Kooperationsmöglichkeiten zu analysieren.
Für die Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren
ist zudem ein Raumkonzept zu erarbeiten und zu
beschließen.