Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über Ihre
Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Wilhelm-
Andreas Chocholowicz, Sipnitz, Sipnitz 3, 29476 Gusborn seine Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten. Gem.
§ 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich ihn
darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“