Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsherrn Wolfgang Peemöller und Information über die Nachfolge
Vorlage
40/0023/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Wolfgang Peemöller ist zum 01.01.2020 ein Beschäftigungsverhältnis mit der Samtgemeinde Elbtalaue eingegangen. Dies hat gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 i. V. m. §§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 50 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Verlust seines Sitzes im Rat der Gemeinde Gusborn zur Folge.

Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Gusborn per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzperson für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Unabhängige Gusborner -UG-, auf Herrn Wilhelm- Andreas Chocholowicz, Sipnitz, Sipnitz 3, 29476 über.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Wolfgang Peemöller seinen Sitz im Rat der Gemeinde Gusborn verliert.