Betreff
Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung für Gehweg Kochstraße-Südseite
Vorlage
22/0022/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vom Stadtrat ist die Erneuerung der Gehwegbefestigung auf der Südseite der Kochstraße zwischen den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße beschlossen worden – sh. StRD/X/23 v. 10.12.2019, TOP 14.

 

Der vorgesehene Gehwegausbau ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung beitragspflichtige Maßnahme, sofern der Stadtrat gemäß § 4 der Ausbaubeitragssatzung die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung beschließt. Mit der Aufwandsspaltung wird die Abrechnung von einzelnen Teileinrichtungen (Gehweg, Fahrbahn oder Beleuchtung) und mit der Abschnittsbildung von selbständig nutzbaren Abschnitten (Teilstrecken) ermöglicht.

 

Die Kochstraße ist nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie 2 „Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser Kategorie für Gehwege 60 %.

 

Beitragspflichtig für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen wird. Im Falle der Abschnittsbildung tritt hier allerdings der Sonderfall einer nur einseitigen Umlagefähigkeit ein, weil auf der gegenüberliegenden Nordseite eine öffentliche Grünanlage vorhanden ist.

 

Umlagefähig ist voraussichtlich ein Aufwand von 21.000 €. Dividiert durch 9.432 Maßstabseinheiten (Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von 2,23 €/ME. Dies entspricht

bei einer Gesamtumlagefläche von 6.288 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von 3,34 € je m² Grundstücksfläche. Die Umlage verteilt sich auf drei Grundstücke zu 51, 24 und 25 %, wobei der Grundstücksanteil von 51 % wiederum auf 44 Wohnungseigentümer zu verteilen ist.

 

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung des Straßenausbaubeitrages wird

a)      der Aufwand für den Ausbau des Gehweges auf der Südseite der Kochstraße zwischen den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße gesondert ermittelt und abgerechnet (Aufwandsspaltung)
und

b)      zur Abrechnung des Gehwegausbaus auf der Südseite der Kochstraße ein Abrechnungsabschnitt zwischen den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße gebildet.