Sachverhalt:
Vom Stadtrat ist
die Erneuerung der Gehwegbefestigung auf der Südseite der Kochstraße zwischen
den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße
beschlossen worden – sh. StRD/X/23 v. 10.12.2019, TOP 14.
Der vorgesehene Gehwegausbau
ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung beitragspflichtige Maßnahme, sofern der
Stadtrat gemäß § 4 der Ausbaubeitragssatzung die Aufwandsspaltung und
Abschnittsbildung beschließt. Mit der Aufwandsspaltung wird die Abrechnung von
einzelnen Teileinrichtungen (Gehweg, Fahrbahn oder Beleuchtung) und mit der
Abschnittsbildung von selbständig nutzbaren Abschnitten (Teilstrecken)
ermöglicht.
Die Kochstraße ist
nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie 2
„Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß
Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser
Kategorie für Gehwege 60 %.
Beitragspflichtig
für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der
Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen
wird. Im Falle der Abschnittsbildung tritt hier allerdings der Sonderfall einer
nur einseitigen Umlagefähigkeit ein, weil auf der gegenüberliegenden Nordseite
eine öffentliche Grünanlage vorhanden ist.
Umlagefähig ist
voraussichtlich ein Aufwand von 21.000 €. Dividiert durch 9.432
Maßstabseinheiten (Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von
2,23 €/ME. Dies entspricht
bei einer
Gesamtumlagefläche von 6.288 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von
3,34 € je m² Grundstücksfläche. Die Umlage verteilt sich auf drei
Grundstücke zu 51, 24 und 25 %, wobei der Grundstücksanteil von 51 % wiederum
auf 44 Wohnungseigentümer zu verteilen ist.
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung
des Straßenausbaubeitrages wird
a) der Aufwand für den Ausbau des Gehweges auf
der Südseite der Kochstraße zwischen den Einmündungen der Franz-Lübeck-Straße
und der Kantor-Schultz-Straße gesondert ermittelt und abgerechnet
(Aufwandsspaltung)
und
b) zur Abrechnung des Gehwegausbaus auf der
Südseite der Kochstraße ein Abrechnungsabschnitt zwischen den Einmündungen der
Franz-Lübeck-Straße und der Kantor-Schultz-Straße gebildet.