Sachverhalt:
Für das Grundstück
87/19, Flur 10, Gemarkung Dannenberg (Ohmsches Haus) setzt der Bebauungsplan
„Am Thielenburger See - 8. Änderung“ ein Sondergebiet fest zur Errichtung von
an anderer Stelle abgebauten Niedersächsischen Hallenhäusern in ihrem
ursprünglichen statischen Gefüge, die die Voraussetzungen gem. § 3 (2) NDSchG
erfüllen und kulturellen Zwecken gem. § 4 (2) Nr. 3 BauNVO dienen.
Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.
Das „Ohmsche Haus“
wurde verkauft. Der Käufer möchte dort eine Arztpraxis einrichten. Dafür ist
die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Am Thielenburger See – 10. Änderung ein.