Betreff
Bebauungsplan Am Thielenburger See - 10. Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0008/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das Grundstück 87/19, Flur 10, Gemarkung Dannenberg (Ohmsches Haus) setzt der Bebauungsplan „Am Thielenburger See - 8. Änderung“ ein Sondergebiet fest zur Errichtung von an anderer Stelle abgebauten Niedersächsischen Hallenhäusern in ihrem ursprünglichen statischen Gefüge, die die Voraussetzungen gem. § 3 (2) NDSchG erfüllen und kulturellen Zwecken gem. § 4 (2) Nr. 3 BauNVO dienen. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.

 

Das „Ohmsche Haus“ wurde verkauft. Der Käufer möchte dort eine Arztpraxis einrichten. Dafür ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Am Thielenburger See – 10. Änderung ein.