Sachverhalt:
Die
Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH (OEBI-GmbH) ist neuer Eigentümer der
stillgelegten Bahnstreckenabschnitte Uelzen-Masendorf sowie Zernien-Dannenberg.
Durch die OEBI-GmbH soll diese beiden Streckenabschnitte wiederbelegt werden.
An beiden Streckenabschnitten gibt es mehrere, höhengleiche Bahnübergänge, für
die u. a. die Gemeinde Karwitz in Teilbereichen Straßenbaulastträgerin ist.
Die bisherige
Eigentümerin, die Deutsche Bahn, möchte aus den Flächen der Bahnübergänge
bereits jetzt separate Flurstücke durch Vermessung entstehen lassen. Sollte in
der Zukunft die Bahnstrecke von Bahnbetriebsflächen freigestellt werden (sog.
Entwidmung), besteht die Möglichkeit der Straßenbaulastträgerin, diese Flächen
von der Bahn zu erwerben (Kosten ca. 6.000 bis 8.000 Euro).
Nunmehr hat die
OEBI-GmbH vorgeschlagen, bereits jetzt eine Vereinbarung zu schließen und in
dieser auf den Ankauf der Flächen zu verzichten und eine entsprechende
Grunddienstbarkeit für die OEBI-GmbH eintragen zu lassen. Diesem Verfahren kann
die Deutsche Bahn zustimmen.
Folgende
Vereinbarung soll daher geschlossen werden:
„Die Gemeinde
Karwitz als zuständige Straßenbaulastträgerin der Bahnübergänge
- Bahnkilometer
36,9 „Karwitz“
- Bahnkilometer
36,5 „Karwitz“
- Bahnkilometer
36,1 „Karwitz“
- Bahnkilometer
35,8 „Karwitz“
- Bahnkilometer
34,8 „Karwitz-Dragahn“
- Bahnkilometer
34,0 „Karwitz-Dragahn“
- Bahnkilometer
32,7 „Karwitz-Dragahn“
- Bahnkilometer
32,0 „Karwitz-Pudripp“
wird auf einen
Flächenerwerb in den Grenzen des Bahnüberganges im Falle einer Freistellung von
Bahnbetriebszwecken der og. Grundstücke verzichten.
Stattdessen wird in
das Grundbuch der oben genannten Grundstücke auf Kosten der OEBI-GmbH als
Dienstbarkeit eingetragen:
Im Falle einer
Freistellung von Bahnbetriebszwecken besitzt die Gemeinde Karwitz als
Straßenbaulastträgerin das Recht, die Fläche des Bahnüberganges weiterhin für
den Straßenverkehr zu nutzen. Zukünftig anfallende Unterhaltungskosten für den
Straßenkörper trägt die Straßenbaulastträgerin. Die Dienstbarkeit fällt bei Aufgabe
der Straßen/des Weges oder durch Eigentumsübertragung an die
Straßenbaulastträgerin weg.“
Beschlussvorschlag:
Es wird mit der Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH (OEBI-GmbH) eine Vereinbarung geschlossen, in der auf einen Flächenerwerb der Bahnübergänge bei einer Freistellung von Bahnbetriebsflächen verzichtet wird. Auf Kosten der OEBI-GmbH wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.