Sachverhalt:
Aufgrund des
Interessenbekundungsverfahren für das „Ohm´sche Haus“ haben sich drei
Kaufinteressenten mit einem Nutzungskonzept, sowie einer Kaufpreisvorstellung,
gemeldet.
Unter den
Kaufinteressenten war lediglich ein Angebot dabei, welches in Bezug auf den
Kaufpreis den Wert des Verkehrsgutachtens erreicht hat.
Im Bebauungsplan
sind für die Nutzung kulturelle Zwecke, ausnahmsweise Schank- und
Speisewirtschaft, festgesetzt.
Der Kaufinteressent
plant eine Praxis in dem Objekt einzurichten. Außerdem soll das „Ohm´sche Haus“
als Wohnhaus genutzt werden können.
Für eine Praxis und
eine Wohnnutzung muss daher der B-Plan geändert werden.
Für den
Kaufinteressenten ist das Objekt nur nach erfolgter B-Plan-Änderung
interessant.
Die Kosten für eine
solche Änderung des Bebauungsplanes, in Bezug auf die Nutzung, liegen bei ca.
5.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
Das Ohm´sche Haus
in Dannenberg (Elbe), Am Landgraben 18, wird für 220.000,- € verkauft.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Nutzung sind in dieser Summe
enthalten.
Die Notarkosten
übernimmt der Käufer.