Betreff
Bebauungsplan Querdeich/Mühlentor; weitere Vorgehensweise
Vorlage
30/0372/2019/1/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, einen Drogeriemarkt am Mühlentor zu verhindern, ohne dass der Bebauungsplan geändert werden muss.

 

Als einzige Möglichkeit wurde die vertragliche Einigung mit dem Projektentwickler gesehen. Der Projektentwickler hat jedoch im persönlichen Gespräch deutlich gemacht, dass eine vertragliche Einigung zum Ausschluss von Drogerie am Mühlentor nicht in Betracht gezogen wird.

 

Da eine Drogerie für den Bereich Mühlentor bisher nicht in Erwägung gezogen worden ist, stellt sich nun erstmals die Frage, wie mit einer solchen Entwicklung umgegangen werden soll.

 

TerraPlan steht in Vertragsverhandlungen mit Rossmann, der klares Interesse an einer Nutzung im Mühlentor erklärt hat. Der Vertrag am jetzigen Standort läuft lediglich bis 2021, eine Erweiterung am jetzigen Standort ist nicht gewollt. Ohne vertragliche Einigung oder bauleitplanerische Maßnahmen und vor dem Hintergrund der Rossmann-Erklärungen spricht einiges für Verlagerung des Drogeriemarktes von Rossmann zum Mühlentor (Email vom 04.11.19, Hr. Wittassek).

 

Damit würde die Entwicklung zumindest weiterhin an der „Altachse“ des Altstadtkerns betrieben werden. Die Aufgabe von famila erscheint bei allem Vorbehalt nicht sonderlich wahrscheinlich, ein Magnetbetrieb würde dann weiterhin am Markt verbleiben. Der städtebaulichen Konzeption der zwei Schwerpunkte („Knochen“) würde dies weiterhin entsprechen. Auch entspricht dies der Ausgangslage, das Mühlentor zu stärken und in die Geschäftsachse Marschtorstraße/Lange Straße einzubinden. Allerdings müsste dann, um den Altstadtkern zu schützen, am Standort Jeetzelallee sowie an den Ratswiesen über einen Ausschluss von Drogerie für die Zukunft nachgedacht werden.

 

Sollte eine Verlagerung des Rossmann-Marktes zum Mühlentor verhindert werden, erscheint eine komplette Betriebsaufgabe von Rossmann in Dannenberg mittelfristig durchaus nicht unwahrscheinlich (Email vom 04.11.19, Hr. Wittassek). Soll der Drogeriemarkt sicher in der Innenstadt gehalten werden, muss eine Verlagerung ins Mühlentor ernstlich erwogen werden.

 

Im Einzelhandelsgutachten BBE, 2017, das im Rahmen der Bauleitplanung erstellt worden ist, wurde für den Bereich Querdeich ein Drogeriemarkt mit 800 qm VK als Worst Case Ansatz berücksichtigt. Es konnte raumordnerisch nachgewiesen werden, dass weder infolge der Verlagerung und Erweiterung von EDEKA, noch durch theoretische Ansiedlung weiterer Sortimente (z.B. Drogerie) negative Beeinträchtigungen der örtlichen und überörtlichen Versorgungssituation in der Stadt Dannenberg (Elbe) zu erwarten sind.

 

Abgesehen von einer – nicht sonderlich realistischen – vertraglichen Einigung mit TerraPlan über den Ausschluss eines Drogeriemarktes am Mühlentor käme in Betracht, in die Änderung des Bebauungsplans Mühlentor einzutreten und eine Veränderungssperre zu verhängen.

 

Der Projektentwickler hat hierzu erklärt, gegen bauleitplanerische Maßnahmen (Änderung des Bebauungsplanes + Veränderungssperre) zum Ausschluss der Nutzung Drogerie im Bereich Mühlentor gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und im Hinblick auf die Grundstückskäufe, die im Vertrauen auf den bestehenden Bebauungsplan Mühlentor getätigt wurden, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.

Außerdem würde aus finanziellen Gründen das Grundstück Grundei dann nicht gekauft werden und somit lediglich eine kleine Variante am Mühlentor realisiert werden können.

 

Argumente dafür, auf der Grundlage des Einzelhandelsgutachtens BBE, 2017 und zur Sicherung der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption, die einen Drogeriemarkt am Mühlentor nicht vorsah, einen Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Mühlentor zu fassen und die in Aufstellung befindliche Planung eine Veränderungssperre zu erlassen, dürften sich im Einzelhandelsgutachten und der bisher einvernehmlich mit TerraPlan verfolgten Konzeption (u.a. kein Drogeriemarkt am Mühlentor) finden lassen. Ob die Argumente ausreichen, um eine Veränderungssperre als rechtssicher anzusehen, lässt sich nicht abschließend sagen.

 

U.a. folgende Erwägungen könnten als Argumente für eine Änderung des Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre dienen:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.15 Änderungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Mühlentor sowie Querdeich gefasst, um eine gemeinsame Entwicklung der beiden Bereiche im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme einzuleiten und zu sichern. Dazu wurden erstmals am 26.04.2016 Verträge zwischen der Stadt und dem Projektentwickler geschlossen.

 

Kernziel des städtebaulichen Konzeptes war und ist es, den Bereich Mühlentor/Querdeich gemeinsam zu entwickeln. Nur wenn der Bereich Mühlentor für den Einzelhandel attraktiver gestaltet wird, kann es auch im Querdeich eine Entwicklung von Einzelhandelsflächen geben.

 

Das städtebauliche Entwicklungskonzept geht von einer Belebung des strukturschwachen westlichen Altstadtkernes aus. Damit würde neben dem Bereich am Markt ein zweiter Einzelhandelsschwerpunkt an der bandartig gewachsenen Altstadtentwicklung entstehen. Damit wird der gesamte Altstadtkern gestärkt.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde festgelegt, dass am Planungsstandort Querdeich  – vorwiegend aus städtebaulichen Gründen – kein zweiter Lebensmittelmarkt oder Drogeriemarkt zugelassen werden soll.

 

Im Einzelhandelsgutachten BBE, 2017 wurde zwar festgestellt, dass keine negativen Beeinträchtigungen der örtlichen und überörtlichen Versorgungssituation zu erwarten sind. Weiter wurde jedoch auch festgestellt, dass der Drogeriemarkt am Markt einen wichtigen und frequenzstarken Ankerbetrieb darstellt. In Kombination mit famila wird der städtebaulich bedeutsame Bereich am Markt wesentlich geprägt. Ein zusätzlicher Drogeriemarkt am Querdeich könnte diesen Bereich durchaus beeinträchtigen, da mit einem Rückzug von Rossmann gerechnet werden müsste. Aus städtebaulichen Gründen wurde daher der Ausschluss von Drogeriemärkten im Querdeich vorgeschlagen. Damit könnte auch eine zusätzliche Beeinträchtigung von familia vermieden werden.

 

Aus diesen Erwägungen heraus wurde auch das Zielabweichungsverfahren mit der Vorgabe beendet, dass sowohl im Querdeich, als auch am Altstandort im Develang Einzelhandelsbetriebe mit Drogeriewaren als Hauptsortiment auszuschließen sind.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Mühlentor 4. Änderung vom 19.05.15 hatte den Inhalt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Baukörper zu schaffen. Die Kerngebietsfestsetzung sollte im Wesentlichen erhalten bleiben, ggfs. geringfügig nach Süden erweitert werden, um eine Anbindung an den Querdeich zu schaffen. Es bestanden auch Überlegungen, das Kerngebiet in den baulich zu erhaltenden Bereichen in Mischgebiet zu ändern, um großflächigen Einzelhandel und Vergnügungsstätten auszuschließen und so die angrenzende Wohnnutzung zu schützen. Insbesondere sollten dabei die Verkehrsflächen zur Anbindung des Querdeiches an das Mühlentor, das Maß der baulichen Nutzung, Baufelder, Bauweise, Grünordnung und Fassadengestaltung berücksichtigt werden. Außerdem sollte eine Erhaltungssatzung für den Eingangsbereich Mühlentor sowie örtliche Bauvorschriften für die Bereiche, die verändert werden sollten, erlassen werden.

 

Bei Entwicklung der Projektidee und der weiteren Gespräche war für den Bereich Mühlentor von Anfang an eine Nutzung von Textil und/oder Schuhhandel vorgesehen.

 

In der Bauausschusssitzung am 04.02.2019 wurde durch den Projektentwickler angedeutet, dass auch Gespräche hinsichtlich einer Drogerienutzung am Mühlentor geführt werden würden. Dass dieser Ansatz  konkret verfolgt wird, wurde erst im August 2019 deutlich.

 

Konsequenz der Aufnahme der Arbeiten an einer B-Planänderung für das Mühlentor und des Erlasses einer Veränderungssperre wäre zunächst einmal die Verhinderung der Verlagerung von Rossmann zum Mühlentor. Am Mühlentor würde einstweilen wenn überhaupt nur eine kleine Variante realisiert werden können, jedenfalls würde sich die Ansiedlung eines Drogeriemarktes und damit zugleich die Entwicklung am Querdeich weiter verzögern, da eine Entwicklung am Mühlentor Voraussetzung für eine Entwicklung am Querdeich ist. Es wäre in diesem Fall zu entscheiden, ob die Entwicklung im Querdeich gleichwohl – ohne gesicherte Entwicklung am Mühlentor – zugelassen werden soll.

 

Ein Ausschluss einer Drogerie am Mühlentor hätte danach mutmaßlich folgende Konsequenzen:

-       Es wird dann wahrscheinlich nur eine kleine Variante am Mühlentor realisiert werden können, die Belegung wäre weiterhin unklar.

-       Eine mittelfristige Betriebsaufgabe von Rossmann ist wahrscheinlich, im Ergebnis könnte Dannenberg ohne Drogerie dastehen.

-       Die Vorbereitungen für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Querdeich m.ö.B.  – 6. Änderung und Erweiterung sind ein gutes Stück weit vorangeschritten; das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist erforderlich, damit die Arbeiten im Querdeich fortgeführt werden können. Sollte der Satzungsbeschluss nicht in absehbarer Zeit gefasst werden, würden sich die weiteren Maßnahmen am Querdeich mindestens um 1 Jahr verzögern, da u.a die Fällarbeiten/Rodungsarbeiten im ersten Halbjahr erfolgen müssen.

-       Edeka hat mitgeteilt, dass am Altstandort erhebliche Mängel bestehen. Eine Verlagerung ist dringend erforderlich.

 

Da eine Drogerie für den Bereich Mühlentor bisher seitens der Stadt nicht in Erwägung gezogen worden ist, stellt sich nun erstmals die Frage, wie mit einer solchen Entwicklung umgegangen werden soll.

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Querdeich hat die Fa. famila eine eigene Analyse

zur Verlagerung und Erweiterung von Neukauf vorgelegt (bulwiengesa v.11.08.16). Den dort erhobenen Forderungen (S. 48) hat die Stadt Rechnung getragen. Die Stadt hat zeitnah die Einbahnstraßenregelung Riemannstraße aufgehoben. Weiterhin wurden Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe über 450 m² im Develang sowie Drogeriemärkte (Rossmann) sowohl im Querdeich als auch im Develang im B-Planverfahren aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen. Auch der Forderung, dass die Entwicklung im Mühlentor und im Querdeich mindestens zeitgleich erfolgen muss, wird gefolgt.

 

Über die Pläne von Rossmann, vom Marktplatz an das Mühlentor umzuziehen, wurde die Geschäftsleitung von famila am 12.11.19 vom Stadtdirektor persönlich in Kiel informiert. Dies hat verständlicher Weise, keine Begeisterung hervorgerufen. Die Stellungnahme von Rossmann vom 04.11.2019 wurde übergeben. famila behält sich vor, hierzu auch noch schriftlich Stellung zu nehmen. Die Überlegungen der Stadt, Drogeriemärkte in den anderen Kerngebieten aus städtebaulichen Gründen auszuschließen, wurde grundsätzlich begrüßt. Es wurde anerkannt, dass die Stadt nur geringe Möglichkeiten hat, auf Rossmann und die dortigen Geschäftspolitiken Einfluss zu nehmen.

 

Mögliche Beschlussvarianten:

A.     

a) Der Bebauungsplan Mühlentor bleibt unverändert. Je nach Fortschritt im Mühlentor kann mit dem Bauvorhaben im Querdeich begonnen werden.

 

b) Die Bebauungspläne St. Georg 2. Änderung und Erweiterung (Bereich Fachmarktzentrum Jeetzelallee), Ratswiesen – Teilneufassung 96 (Bereich Penny) sowie Ratswiesen- Teilneufassung 2008 (Bereich Nya Nordiska) werden dahingehend geändert, dass Einzelhandel mit Drogerie als Haupt-Sortiment zukünftig aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen wird.

Finanzielle Auswirkungen:

a) keine

b) Planungskosten: ca. 8.000 – 10.000 €

 

B.    Der Bebauungsplan Mühlentor wird dahingehend geändert, dass Einzelhandel mit Drogerie als Haupt-Sortiment zukünftig ausgeschlossen wird. Außerdem wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Verknüpfung zwischen den Bauvorhaben Mühlentor und Querdeich bleibt bestehen. Damit wird am Mühlentor voraussichtlich lediglich eine kleine Variante realisiert werden. Das Bauvorhaben Edeka kann erst nach Klärung der Situation am Mühlentor beginnen.

Finanzielle Auswirkungen: Planungskosten: ca. 5.000 - 8.000 €

 

C.    Der Bebauungsplan Mühlentor wird dahingehend geändert, dass Einzelhandel mit Drogerie als Haupt-Sortiment zukünftig ausgeschlossen wird. Außerdem wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Verknüpfung zwischen den Bauvorhaben Mühlentor und Querdeich wird so verändert, dass eine Entwicklung im Querdeich gleichwohl – ohne gesicherte Entwicklung am Mühlentor – zugelassen wird.

Finanzielle Auswirkungen: Planungskosten: ca. 5.000 - 8.000 €

 

 

Ausgangspunkt für die Überlegungen der Stadt, das Mühlentor zu stärken und in die Geschäftsachse

Marschtorstraße, Am Markt, Lange Straße und Mühlentor stärker in die Altstadt ein zubinden, war die Empfehlung von Dr. Steinröx. Mit dieser Maßnahme sollte dieser Bereich für den Einzelhandel gestärkt und entwickelt werden.

 

Die Umsetzung war aus finanziellen Gründen zunächst nicht darstellbar. Daraus ist damals der Gedanke entstanden, das Mühlentor und den Querdeich mindestens parallel zu entwickeln und über die Entwicklung des Querdeichs mit Neukauf/EDEKA als Ankermieter auch eine Gesamtfinanzierung beider Projekte sicherzustellen.

 

Das Mühlentor ist Teil der Altstadt. Eine Verlagerung von Rossmann an das Mühlentor ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da man ohnehin auf Dauer den von Rossmann angekündigten Standortwechsel nicht verhindern kann. Die Altstadt ist aufgrund ihrer Grundstücksstruktur und den Vorgaben des Denkmalschutzes für Erweiterungen in dieser Größenordnung nur bedingt weiter entwickelbar. Derzeit besteht diese Möglichkeit im Bereich der Altstadt nur am Mühlentor. Zum weiteren Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt ist ein Ausschluss von Drogeriemärkten in den drei verbleibenden Kerngebieten an der Jeetzelallee daher folgerichtig.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Bebauungsplan Mühlentor bleibt unverändert. Je nach Fortschritt im Mühlentor kann mit dem Bauvorhaben im Querdeich begonnen werden.

 

b) Die Bebauungspläne St. Georg 2. Änderung und Erweiterung (Bereich Fachmarktzentrum Jeetzelallee), Ratswiesen – Teilneufassung 96 (Bereich Penny) sowie Ratswiesen- Teilneufassung 2008 (Bereich Nya Nordiska) werden dahingehend geändert, dass Einzelhandel mit Drogerie als Haupt-Sortiment zukünftig aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen wird.