Betreff
Durchführung von Ersatzpflanzungen an einem Gemeindeweg in der Gemarkung Govelin
Vorlage
30/0472/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen wurden an einem Gemeindeweg in der Gemarkung Govelin 12 Bäume gefällt. Da sich der betroffene Wegeabschnitt im Landschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ befindet, war für die Fällung der Bäume die Einholung einer entsprechenden Zulässigkeitserklärung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg notwendig.

In der Zulässigkeitserklärung ist festgelegt worden, dass als Ersatz für die gefällten Bäume 24 Bäume neu zu pflanzen sind.

Es sind je 12 Eichen (Quercus robur)  und 12 Birken (Betula pendula) abwechselnd in einer Stärke von 12 / 14 cm (2 x verpflanzt) zu pflanzen. Die Anpflanzung ist fachgerecht (Zweibock, Pflanzmulde, Verbissschutz) durchzuführen und langfristig zu pflegen.

Bei einer Auftragsvergabe, incl. einer Anwachsgarantie,  an ein entsprechendes Unternehmen entstehen Kosten zwischen 350,- und 450,- € pro Baum.

Die Anpflanzung könnte durchaus in Eigenleistung erfolgen, eine Vergabe an eine Fachfirma ist nicht vorgeschrieben.

 

Es ist darüber zu beraten, ob die Anpflanzung an eine Firma vergeben oder in Eigenleistung von der Gemeinde durchgeführt werden soll.  

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung