Sachverhalt:
Im Zuge von
Verkehrssicherungsmaßnahmen wurden an einem Gemeindeweg in der Gemarkung
Govelin 12 Bäume gefällt. Da sich der betroffene Wegeabschnitt im
Landschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ befindet, war für die Fällung der Bäume die
Einholung einer entsprechenden Zulässigkeitserklärung der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg notwendig.
In der
Zulässigkeitserklärung ist festgelegt worden, dass als Ersatz für die gefällten
Bäume 24 Bäume neu zu pflanzen sind.
Es sind je 12
Eichen (Quercus robur) und 12 Birken
(Betula pendula) abwechselnd in einer Stärke von 12 / 14 cm (2 x verpflanzt) zu
pflanzen. Die Anpflanzung ist fachgerecht (Zweibock, Pflanzmulde,
Verbissschutz) durchzuführen und langfristig zu pflegen.
Bei einer Auftragsvergabe,
incl. einer Anwachsgarantie, an ein
entsprechendes Unternehmen entstehen Kosten zwischen 350,- und 450,- € pro
Baum.
Die Anpflanzung
könnte durchaus in Eigenleistung erfolgen, eine Vergabe an eine Fachfirma ist
nicht vorgeschrieben.
Es ist darüber zu
beraten, ob die Anpflanzung an eine Firma vergeben oder in Eigenleistung von
der Gemeinde durchgeführt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung