Sachverhalt:
Rh Herzog hat in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des Rates
der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 24.09.2019 über ein Unfallereignis in der
Straße „Bahnhofstraße“ in 29451 Dannenberg (Elbe) berichtet.
(vgl. TOP 14.5, BUD vom 24.09.2019)
In der Niederschrift zur besagten Sitzung wurde bereits mitgeteilt, dass
die Aufstellung des streitgegenständlichen Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer
frei) durch den Straßenbaulastträger, die Stadt Dannenberg (Elbe), weder
durchgeführt noch veranlasst wurde. Das Zusatzzeichen wurde widerrechtlich
durch eine bisher unbekannte dritte Person aufgestellt.
Die Voraussetzungen für eine
Schadensersatzverpflichtung eines Straßenbaulastträgers, im konkreten Falle der
Stadt Dannenberg (Elbe), gegenüber etwaigen Anspruchsstellern bzw. Geschädigten
wären bei geschildeter Sachlage nicht erfüllt. Eine solche
Schadensersatzverpflichtung würde voraussetzen, dass das in Rede stehende
Unfallereignis auf einer schuldhaften Verletzung von Verkehrsregelungspflichten
(fehlerhaftes Aufstellen des Zusatzzeichens) beruht. Anhaltspunkte für ein
etwaig haftungsbegründendes, schadenverursachendes Fehlverhalten der Stadt
Dannenberg (Elbe) oder von städtischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern sind
im vorliegenden Fall entsprechend der Ermittlungen des Fachdienstes „Bau und
Planung“ jedoch nicht ersichtlich.
Für das ggf. strafrechtlich relevante, schädigende Verhalten Dritter kann die
Stadt Dannenberg (Elbe) nach der Rechtsprechung eine Haftung nicht übernehmen.