Betreff
Schadensersatzpflicht bei einem unrechtmäßig aufgestellten Verkehrszeichen; Anfrage Rh Herzog vom 24.09.2019
Vorlage
40/0459/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Rh Herzog hat in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 24.09.2019 über ein Unfallereignis in der Straße „Bahnhofstraße“ in 29451 Dannenberg (Elbe) berichtet.

(vgl. TOP 14.5, BUD vom 24.09.2019)

 

In der Niederschrift zur besagten Sitzung wurde bereits mitgeteilt, dass die Aufstellung des streitgegenständlichen Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) durch den Straßenbaulastträger, die Stadt Dannenberg (Elbe), weder durchgeführt noch veranlasst wurde. Das Zusatzzeichen wurde widerrechtlich durch eine bisher unbekannte dritte Person aufgestellt.

 

Die Voraussetzungen für eine Schadensersatzverpflichtung eines Straßenbaulastträgers, im konkreten Falle der Stadt Dannenberg (Elbe), gegenüber etwaigen Anspruchsstellern bzw. Geschädigten wären bei geschildeter Sachlage nicht erfüllt. Eine solche Schadensersatzverpflichtung würde voraussetzen, dass das in Rede stehende Unfallereignis auf einer schuldhaften Verletzung von Verkehrsregelungspflichten (fehlerhaftes Aufstellen des Zusatzzeichens) beruht. Anhaltspunkte für ein etwaig haftungsbegründendes, schadenverursachendes Fehlverhalten der Stadt Dannenberg (Elbe) oder von städtischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern sind im vorliegenden Fall entsprechend der Ermittlungen des Fachdienstes „Bau und Planung“ jedoch nicht ersichtlich.
Für das ggf. strafrechtlich relevante, schädigende Verhalten Dritter kann die Stadt Dannenberg (Elbe) nach der Rechtsprechung eine Haftung nicht übernehmen.