Betreff
Haushaltsplanung 2020 und Planungszeitraum 2021 - 2023
Vorlage
14/0429/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die angespannte Finanzlage bedeutet für die Budgetplanung der Samtgemeinde auch in diesem Jahr, dass Mehrausgaben auf einzelnen Kostenstellen nur durch entsprechende Einsparung im Budget des Fachdienstes bzw. Fachbereiches erfolgen können.

Ausnahme ist lediglich die Anpassung der Kostenstelle 36500110010 Zuschüsse Kindertagesstätten, die aufgrund des gesetzlichen Auftrags der Kinderbetreuung auf den jährlichen Bedarf angepasst wird

Bereits heute ist davon auszugehen, dass der Betreuungsbedarf weiterhin ansteigen wird und zunehmend eine Betreuungszeit von 6 Stunden/Tag als Standard anzunehmen ist.

 

Die Kindertagesstätten können in ihrer Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr einen höheren Stundenanteil für die hauswirtschaftlichen Kräfte geltend machen. Hier hat die Überprüfung ergeben, dass ein weiterer Bedarf gesehen wird, da Mittagessen und gesetzliche Vorgaben zur Ausgabe und Dokumentation in den Einrichtungen viel Zeit in Anspruch nimmt und diese Tätigkeiten nicht von einer ausgebildeten Erzieherin geleistet werden muss.

Diese Kosten trägt die Samtgemeinde im Rahmen der Pauschalen pro Gruppe mit.

 

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsplanung 2020 und der Planungszeitraum 2021– 2023 werden empfohlen.