Sachverhalt:
Die angespannte
Finanzlage bedeutet für die Budgetplanung der Samtgemeinde auch in diesem Jahr,
dass Mehrausgaben auf einzelnen Kostenstellen nur durch entsprechende
Einsparung im Budget des Fachdienstes bzw. Fachbereiches erfolgen können.
Ausnahme ist
lediglich die Anpassung der Kostenstelle 36500110010 Zuschüsse
Kindertagesstätten, die aufgrund des gesetzlichen Auftrags der Kinderbetreuung
auf den jährlichen Bedarf angepasst wird
Bereits heute ist
davon auszugehen, dass der Betreuungsbedarf weiterhin ansteigen wird und
zunehmend eine Betreuungszeit von 6 Stunden/Tag als Standard anzunehmen ist.
Die
Kindertagesstätten können in ihrer Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr
einen höheren Stundenanteil für die hauswirtschaftlichen Kräfte geltend machen.
Hier hat die Überprüfung ergeben, dass ein weiterer Bedarf gesehen wird, da
Mittagessen und gesetzliche Vorgaben zur Ausgabe und Dokumentation in den
Einrichtungen viel Zeit in Anspruch nimmt und diese Tätigkeiten nicht von einer
ausgebildeten Erzieherin geleistet werden muss.
Diese Kosten trägt
die Samtgemeinde im Rahmen der Pauschalen pro Gruppe mit.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsplanung 2020 und der Planungszeitraum 2021– 2023 werden empfohlen.