Sachverhalt:
Mit dem in dem
Vertragsentwurf genannten Nutzer besteht bereits eine Nutzungsvereinbarung,
unterzeichnet am 02.02.2006. Seitdem sind noch weitere Flächen hinzugekommen,
die der Nutzer bewirtschaftet und für die er auch schon Entschädigungszahlungen
leistet. Um dieses vertraglich korrekt zu regeln und zwecks Anpassung der Höhe
der Entschädigung ist der Abschluss einer neuen Nutzungsvereinbarung sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Die zu diesem
Tagesordnungspunkt ausgefertigte Nutzungsvereinbarung über diverse
landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Gemarkung Langendorf mit einer
Gesamtgröße von 19.934 m² und einer jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe
von 239,20 € wird mit dem in der Vereinbarung genannten Nutzer abgeschlossen.