Sachverhalt:
Bezüglich einer
Wegsperrung zwischen Wietzetze und Drethem gibt es seit geraumer Zeit
Schwierigkeiten.
Es wurde immer
wieder versucht, Verhandlungen zu führen, um den Weg nicht verlegen zu müssen.
Bereits im Juni
2002 hat ein Grenztermin stattgefunden und eine Vermessung für den geplanten
neuen Wegverlauf wurde durchgeführt.
Warum es damals
nicht zu einem Ankauf bzw. zu der Verlegung des Weges gekommen ist, kann aus
den Akten leider nicht mehr nachvollzogen werden.
Da die Probleme mit
dem Weg immer noch bestehen, soll die Wegverlegung nun durchgeführt werden.
Dafür müssten die
Stadt Hitzacker (Elbe), sowie die Gemeinde Neu Darchau, die betroffenen
Flurstücke erwerben.
Die jetzigen
Eigentümer der betroffenen Flurstücke haben ihre Verkaufsbereitschaft erklärt.
Einer der
Eigentümer wird das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die
Gemeinde Neu Darchau verkaufen.
Im Gegenzug dazu
möchte dieser Eigentümer einen ehemaligen Graben von der Stadt Hitzacker (Elbe)
erwerben; Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze.
Bei dem Graben
handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung.
Es handelt sich
nicht um ein Verbandsgewässer; die Unterhaltung liegt bei der Stadt Hitzacker
(Elbe).
In dem Graben ist
kein Wasser mehr vorhanden; er dient als „Grenzgraben“.
Der Interessent
möchte den Graben gerne erwerben, da er Eigentümer nebenliegender Flächen ist.
Der Kaufinteressent
hat der Stadt Hitzacker 0,50 € / m² angeboten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verkauft das Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze mit
einer Größe von 2.982 m² zu einem Preis von 0,50,- €/m² , somit insgesamt 1.491,- €.
Die Notarkosten
trägt der Käufer.