Betreff
Verkauf eines Grabens in der Gemarkung Wietzetze
Vorlage
31/0404/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bezüglich einer Wegsperrung zwischen Wietzetze und Drethem gibt es seit geraumer Zeit Schwierigkeiten.

Es wurde immer wieder versucht, Verhandlungen zu führen, um den Weg nicht verlegen zu müssen.

Bereits im Juni 2002 hat ein Grenztermin stattgefunden und eine Vermessung für den geplanten neuen Wegverlauf wurde durchgeführt.

Warum es damals nicht zu einem Ankauf bzw. zu der Verlegung des Weges gekommen ist, kann aus den Akten leider nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Da die Probleme mit dem Weg immer noch bestehen, soll die Wegverlegung nun durchgeführt werden.

Dafür müssten die Stadt Hitzacker (Elbe), sowie die Gemeinde Neu Darchau, die betroffenen Flurstücke erwerben.

Die jetzigen Eigentümer der betroffenen Flurstücke haben ihre Verkaufsbereitschaft erklärt.

Einer der Eigentümer wird das Flurstück 15/2 der Flur 1 in der Gemarkung Sammatz an die Gemeinde Neu Darchau verkaufen.

Im Gegenzug dazu möchte dieser Eigentümer einen ehemaligen Graben von der Stadt Hitzacker (Elbe) erwerben; Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze.

Bei dem Graben handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung.

Es handelt sich nicht um ein Verbandsgewässer; die Unterhaltung liegt bei der Stadt Hitzacker (Elbe).

In dem Graben ist kein Wasser mehr vorhanden; er dient als „Grenzgraben“.

 

Der Interessent möchte den Graben gerne erwerben, da er Eigentümer nebenliegender Flächen ist.

 

Der Kaufinteressent hat der Stadt Hitzacker 0,50 € / m² angeboten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft das Flurstück 226/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wietzetze mit einer Größe von 2.982 m² zu einem Preis von 0,50,- €/m²  , somit insgesamt 1.491,- €.

Die Notarkosten trägt der Käufer.