Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für das BV Bildungslandschaft Elbtalaue- Projekt Gusborn
Vorlage
31/0388/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben hat insgesamt 1.959.913,76 € an Investitionsmitteln gekostet. Dies beinhaltet die Abrisskosten, den Neubau des Schuppens, den Neubau des Kindergartens und der Schulerweiterung sowie den Neubau des Zwischenbaus einschl. Abriss des alten Vordaches sowie die Fassadensanierung des Altbaus. Aus dem Ergebnishaushalt wurden für Arbeiten am Altbau zusätzlich 79.363,48 € gezahlt.

In der Investitionssumme von 1.959.913,76 € enthalten ist die vorliegende und geprüfte Schlussrechnung des Architekten sowie eine geschätzte Schlussrechnungssumme in Höhe von 3.000,00 € für die Bauabnahme des Landkreises, die derzeit noch nicht vorliegt. Ebenfalls enthalten ist eine Erweiterung der Beschattungsanlage vor dem Gruppenraum des Kindergartens in Höhe von 4.000,00 €. Ein Angebot von Firma Dierks aus dem letzten Jahr in Höhe von 3.034,50 € hierfür liegt vor. Der Elektroanschluss ist hierin nicht enthalten, so dass hierfür 4.000,- € veranschlagt werden. Es gab bereits vermehrt Beschwerden der Kindergartenleitung, der Eltern und Elternvertretungen, dass sich die Räume bei hohen Außentemperaturen zu stark aufheizen. In der ursprünglichen Planung war die Beschattungsanlage enthalten. Der Kindergarten wollte jedoch eigens ein Sonnensegel aufspannen, welches dann aber an der Fassade hätte befestigt werden sollte. Dies ist aufgrund des Fassadenaufbaus jedoch nicht möglich gewesen, so dass die Idee des Sonnensegels verworfen wurde. Eine nachträgliche Beauftragung ist aufgrund des Budgets nicht möglich gewesen.

An Investitionsmitteln wurden 2016 aufgrund der ersten Kostenschätzung 1.650.000,- zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2018 wurden 100.000,- € und nochmals 150.000,- € bereitgestellt, so dass insgesamt 1.900.000,- € zur Verfügung gestanden haben. Dieses Budget wird um 59.957,97 € überschritten. Aufgrund der Überschreitung können jetzt die letzten Rechnungen nicht beglichen werden.

Die erste Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000,- € ergab sich aus Vergleichsprojekten aus dem Baukostenindex (BKI) des Jahres 2015. Die Baunebenkosten wurden der RL Bau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes und der Länder) übernommen und pauschal mit 22 % der Baukosten veranschlagt. Diese Kostenschätzung untergliedert sich bis in die erste Gliederungsebene.

Gegenüber der ersten Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000,- ergeben sich hierdurch in der ersten Gliederungsebene folgende Kostenveränderungen:

KG                                                                        Kostenschätzung v. 3.2.16                          Kostenstand

KG 300 Bauwerk/Baukonstruktion          975.000,- €                                                         1.011.777,09 €

KG 400 Bauwerk/Technische Anlagen   162.000,- €                                                         237.088,65 €

KG 500 Außenanlagen                                  189.000,- €                                                         183.592,16 €

KG 600 Ausstattung/Kunstwerke            0,-                                                                         12.830,83 €

KG 700 Nebenkosten                                   259.000,- €                                                         386.751,08 €

Ohne Zuordnung Geräteschuppen        65.000,- €                                                           67.215,98 €

Summe                                                                              1.650.000,- €                                                     1.899.255,79 €

 

Die Differenz von Kostenstand (1.899.255,79 €) zu den insgesamt genannten Investitionsmitteln (1.959.913,76) in Höhe von 60.657,97 € sind die noch zu zahlenden Beträge, die somit noch nicht zugeordnet sind. In erster Linie handelt es sich dabei, wie oben beschrieben, um Kosten der Kostengruppe 700, also weitere Baunebenkosten. Vorhandene Mittel in Höhe von 744,21 € stehen noch zur Verfügung.

Zunächst ist festzustellen, dass zwischen Stand des BKI (2015) und maßgeblichem Bautermin (2018) bereits 3 Jahre Kostensteigerung erfolgten.

Maßgeblich für die Kostensteigerung sind die Kostengruppen 400 und 700 zu nennen. In der Kostengruppe 400, den Technischen Anlagen, sind die zusätzlichen Türantriebe gegenüber der „Standardplanung“ mit über 50.000,- zu nennen. Auch sind die Kosten für heute übliche LED-Beleuchtung noch nicht umfänglich im BKI  eingeflossen, so der Fachplaner für Elektrotechnik. Die größte Steigerung ist in den Nebenkosten erfolgt. Der Ansatz von pauschalierten 22 % der Baukosten ist nachvollziehbar und transparent, leider jedoch für einen Umbau völlig unzureichend. Allein das Architektenhonorar fällt durch einen 20%igen Aufschlag bei einem Umbau wesentlich höher aus.

 

Deckungsvorschlag:

Aus den Investitionsmaßnahmen 2019 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 60.000 Euro verwendet werden können.

 

Hierbei handelt es sich um folgende drei Maßnahmen:

 

  1. Grundstücksankauf FW Schutschur:                      30.000,00 Euro
  2. Umrüstung LED Beleuchtung TH Hitzacker:        13.300,00 Euro
  3. Neubau FW Splietau:                                                   16.700,00 Euro

 

Hinsichtlich der Grundstücksplanung für das Feuerwehrgerätehaus in Schutschur gibt es derzeit keine abschließende Planung. Daher können diese Mittel zunächst freigegeben werden und müssen dann ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeplant werden.

Für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Turnhalle Hitzacker gibt es keine Förderung. Da die Umsetzung nur mit Fördermitteln erfolgen sollte, können diese Mittel als Deckungsvorschlag genutzt werden.

Beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Splietau sind noch Restmittel vorhanden, die zur Deckung der dann noch fehlenden 16.700,00 Euro eingesetzt werden können.

 

Beschlussvorschlag:

 Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60.000,- € für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.