Sachverhalt:
Im Zuge der
Haushaltsvorberatung am 29.11.2018 wurden Mittel für die Beschaffung eines
Gerätes zur Geschwindigkeitsanzeige/-zählung eingeplant. Im Rahmen des
Haushaltsbeschlusses sollte ein Beschluss über die Art des Gerätes gefasst
werden. Diese ist aber in der entsprechenden Sitzung unterblieben.
Es ist somit noch
festzulegen welche Art Gerät angeschafft werden soll. Die finanziellen Mittel
hierfür sind im aktuellen Haushaltsplan eingeplant und stehen zur Verfügung.
Seitens der Verwaltung ist eine Kostenermittlung durchgeführt worden. Diese hat
ergeben, dass sich die Kosten für die
Anschaffung beider Gerätearten nahezu identisch auf ca. 2.000,- € belaufen.
Das
Geschwindigkeitsanzeigegerät hat den Vorteil, dass dem Verkehrsteilnehmer die
gefahrene Geschwindigkeit über das Display direkt vor Augen gehalten wird. Das
reine Verkehrszählgerät zählt lediglich den Verkehr und speichert die Daten
entsprechend. Hier bedarf es einer Datenauslesung und Nachbereitung.
Es ist zu
entscheiden, welche Zielsetzung verfolgt werden soll. Ist es beabsichtigt dem
Verkehrsteilnehmer über das Display die gefahrene Geschwindigkeit und somit auf
evtl. Fehlverhalten aufmerksam zu machen oder ist es beabsichtigt lediglich die
Verkehrsdaten zu erheben.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat vor kurzem ein Verkehrszählgerät angeschafft, welches
Samtgemeindeweit zum Einsatz kommen soll.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.