Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche im OT. Tramm
Vorlage
30/0346/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Öffentliche Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.

Damit die Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren durchzuführen.

Anschließend ist das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu ergänzen.

 

Der zu widmende Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) kariert gekennzeichnet. Des Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des  betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II).

 


Beschlussvorschlag:

Die der Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück 101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3  und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.