Sachverhalt:
Öffentliche
Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die
Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.
Damit die
Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren
durchzuführen.
Anschließend ist
das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu
ergänzen.
Der zu widmende
Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) kariert gekennzeichnet. Des
Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des
betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II).
Beschlussvorschlag:
Die der
Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück
101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße
gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg
(Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe).
Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.