Betreff
Wahl einer ehrenamtlichen Stellvertetung des Bürgermeisters der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
40/0333/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Herr Jürgen Wedler wurde auf der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 10.11.2016 zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Hitzacker (Elbe) gewählt.

Durch den Verlust seines Mandates im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert Herr Wedler kraft Gesetzes ebenfalls seine Funktion als stellv. Bürgermeister der Stadt Hitzacker (Elbe), da dies gem. § 81 Abs. 2 S. NKomVG an die Funktion als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss gebunden ist. In der Folge des Verlustes seines Mandats im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) verliert Herr Wedler ebendiese Funktion als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss ebenfalls (vgl. Vorlage 40/0288/2019). Ein gesonderter Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker hat nunmehr gem. § 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG die Möglichkeit eine neue Stellvertretung für den Bürgermeister der Stadt Hitzacker (Elbe) aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses zu wählen. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes ist die Wahl der Stellvertretung nach herrschender Rechtsmeinung auch in einer späteren Sitzung als der konstituierenden Sitzung möglich.

 

Besagte Stellvertretung umfasst folgenden Aufgabenkreis:

 

  • Repräsentative Vertretung der Stadt Hitzacker (Elbe) (§ 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG)
  • Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung des Tagesordnung
    (§ 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG)
  • Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses (§ 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG)
  • Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder (§ 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG)
  • Ratsvorsitz (§ 105 Abs. 4 NKomVG)

 

Die Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 67 NKomVG. Demnach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand wiederspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister gezogen wird.