Sachverhalt:
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem
Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung Tießau eine Bootanlage mit ca. 20
Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für TinyHouses und Wochenendhäusern sowie
Kiosk und Waschräume. Die baulichen Anlagen werden entweder auf Stelzen
errichtet, oder so hergestellt, dass sie bei Bedarf im Hochwasserfall
demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden können.
An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine
Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein
Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte
ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen
Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.