Betreff
Bebauungsplan Hafen Tießau; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0294/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.

Derzeit gibt es dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz sowie Sportboothafen festgesetzt.

 

Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden können.

 

An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.

 

Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.