Sachverhalt:
Ratsherr Jürgen
Wedler hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust
ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss festzustellen.
Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor
dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 3 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der
auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu
bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Iniativ für Hitzacker
-INI-, auf Herrn Erhard Fröhlich, An der Kirche 9, 29456 Hitzacker (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Jürgen Wedler seinen Sitz im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.